Corona-Impfpflicht im Job?Köln: Anwalt erklärt, wem ohne Impfung die Kündigung droht
Köln – Ein kleiner Pieks, der die Welt verändert – auch die Arbeitswelt?
Eine Impfflicht soll es auch in Köln zwar nicht geben, aber können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Corona-Schutzimpfung verordnen? Ein Kölner Anwalt erklärt, wann Nicht-Geimpften sogar die Kündigung drohen kann.
Kölner Anwalt: Chef darf Impfpflicht im Arbeitsvertrag nicht vorschreiben
„Für die Einführung einer Impfpflicht im Betrieb durch den Arbeitgeber muss es eine spezielle gesetzliche Grundlage geben. Diese gibt es allerdings derzeit noch nicht. Ohne diese darf der Arbeitgeber nicht eigenmächtig im Arbeitsvertrag bestimmen, dass eine Corona-Schutzimpfung Voraussetzung für eine Beschäftigung ist. So weit reicht sein so genanntes arbeitsvertragliches Weisungsrecht nicht“, erklärt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Köln: Kann ungeimpften Krankenhaus-Mitarbeitern die Kündigung drohen?
„Selbst gegenüber Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern, die regelmäßig in Kontakt mit Risikopatienten stehen, darf der Arbeitgeber keine Impfpflicht anordnen. Hier kann im äußersten Fall jedoch eine personenbedingte Kündigung drohen“, so Solmecke.
„Schließlich besteht so eine besondere Gefahr für die Gesundheit der Patienten und anderen Mitarbeiter. Vorher müsste allerdings überprüft werden, ob es andere unbedenklichere Einsatzmöglichkeiten für den ungeimpften Beschäftigten gibt“, konkretisiert Solmecke.
Kölner Anwalt: Impfflicht gibt es bereits bei Masernimpfung
„Die besagte erforderliche gesetzliche Regelung gibt es bei der Masernimpfpflicht. So müssen zum Beispiel Arbeitnehmer in Krankenhäusern und Arztpraxen oder Kitas und Horten gegen die Masern geimpft sein. Können sie keinen Impfnachweis vorlegen, dürfen sie in den betroffenen Betrieben nicht tätig werden“, erklärt der Kölner Anwalt abschließend.