Die Stadt Köln hat die Regeln für den diesjährigen Karneval festgezurrt. EXPRESS.de liefert alle geltenden Regularien im Überblick.
Wichtig für alle FeierndenDiese Regeln gelten an den jecken Tagen in Köln
Die tollen Tage in Köln stehen kurz bevor, die Karnevalssession nähert sich damit ihrem Höhepunkt. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten in diesem Jahr aber bestimmte Regeln. EXPRESS.de erklärt, was die Jecken beachten müssen.
Von Weiberfastnacht (24. Februar 2022) bis Aschermittwoch (2. März 2022) ist ganz Köln eine „Brauchtumszone“. Feierwütige dürfen im gesamten Stadtgebiet unter der „2G+“-Regel zusammenkommen. Heißt: Alle Personen müssen geimpft oder genesen sein und einen gültigen Test vorzeigen können. Ist man geboostert, entfällt im Freien die Testpflicht. Beim Straßenkarneval ist zudem die Maskenpflicht aufgehoben.
Stadt Köln: Diese Regeln gelten an Karneval für das Feiern in Kneipen
Kneipen dürfen in diesem Jahr unter Auflagen öffnen. Im Gegensatz zum Feiern an der frischen Luft gilt da jedoch: Einlass bekommen ausschließlich geboosterte Personen und solche, die offiziell den gleichen Status wie Geboosterte haben.
Dazu zählen:
- Personen mit doppelter Impfung, bei denen die zweite Impfung zwischen 14 und 90 Tagen zurückliegt
- Genesene Personen, bei denen die Infektion (durch PCR-Test bestätigt) zwischen 28 und 90 Tagen zurückliegt
- Geimpfte genesene Personen, d.h. einfach Geimpfte mit einer nachfolgenden Infektion oder Personen, die eine Impfung im Anschluss an eine Corona-Infektion erhalten haben
Alle brauchen einen aktuellen Testnachweis, um in der Kneipe feiern zu können. Reine Tanzveranstaltungen sind laut Coronaschutzverordnung des Landes zwar nicht gestattet, das Feiern in Kneipen fällt aber nicht unter diese Regelung. Heißt: Singen und Schunkeln erlaubt.
Und: Höchstens 250 Personen dürfen im Innenraum zusammenkommen. Fasst der Veranstaltungsort normalerweise mehr als 250 Leute, darf die Auslastung bei maximal 50 Prozent liegen. Die Obergrenze liegt aber selbst im größten Saal bei 750 Personen.
Stadt Köln beschließt Maßnahmen für Open-Air-Veranstaltungen an Karneval
Bei Open-Air-Veranstaltungen gelten hingegen wie gewohnt andere Regeln als in den Innenräumen. Grundsätzlich muss der Veranstaltungsort eingezäunt, also räumlich abgegrenzt sein. Alle Personen müssen, genau wie in der „Brauchtumszone“, auf ihre „2G+“- Nachweise kontrolliert werden.
750 Personen gelten zwar auch hier als Obergrenze, mit einem entsprechenden Hygienekonzept ist es allerdings möglich, bis zu 10.000 Leute zuzulassen. Auch dabei gilt aber: Maximal 50 Prozent der regulären Kapazität sind erlaubt. Und: Maskenpflicht.
Karneval: Kölner Ordnungsamt kontrolliert Feiernde
Das Gebiet rund um die Zülpicher Straße wird wie gewohnt abgesperrt sein. Hier sollen alle Jecken vom Ordnungsamt kontrolliert werden. Im übrigen Stadtgebiet wird zudem stichprobenartig kontrolliert. „Bei Erkenntnisse über feierbedingte Menschenmengen in anderen Bereichen wird die Kontrolle lageabhängig temporär dorthin verlagert“, teilte die Stadt zudem mit.
Widersetzt man sich den Regeln, riskiert man ein Bußgeld von mindestens 250 Euro. Wird in den Kneipen nicht vorschriftsmäßig kontrolliert, könnte auf den Wirt oder die Wirtin sogar eine Strafe von 5000 Euro zu kommen. (ra)