Müssen Mieterinnen und Mieter die neuen Vorauszahlungen für Heizkosten akzeptieren? Der Kölner Mieterverein erklärt die rechtliche Lage.
HeizkostenAbschlag von 500 Euro – muss ich das akzeptieren? Kölner Experte gibt wichtigen Rat
von Adnan Akyüz (aa)
Der Winter steht vor der Tür und viele Menschen machen sich Sorgen um die Heizkosten. Energiekrise und Inflation stellen Haushalte vor große Herausforderungen. Ein Fall aus Köln zeigt, dass diese Sorgen nicht unbegründet sind.
Bei dem Blick auf den Brief des Vermieters ist einem Paar aus Köln die Spucke weggeblieben. Sie sollen monatlich das Sechsfache an Heizkosten zahlen. Der monatliche Abschlag von 79 Euro soll auf fast 500 Euro steigen.
Köln: Steigende Heizkosten stellen Haushalte vor große Herausforderung
„Das ist ja fast wie eine zweite Miete“, sagt der Mieter aus dem Kölner Westen, der aus Angst vor einem möglichen Zoff mit dem Vermieter anonym bleiben möchte. EXPRESS.de liegt der Brief vor.
In einem anderen Fall muss etwa eine Familie aus Mülheim fast 200 Euro Heizkosten zahlen. Briefe mit Abschlagserhöhungen haben schon oder werden bald viele Menschen in Köln erhalten. Müssen Mieterinnen und Mieter die von den Vermietern geforderten – wie bei dem Paar horrenden – Summen akzeptieren?
Nehmen Sie hier an unserer Umfrage teil:
EXPRESS.de fragte beim Kölner Mieterverein nach. Laut Sprecher Jörg Depel liegen dem Mieterverein „momentan sehr viele Schreiben vor, mit denen Vermieterinnen und Vermieter die Vorauszahlungen aufgrund gestiegener Energiekosten drastisch erhöhen.“
Können Vermieterinnen und Vermieter einfach die Abschläge von sich aus erhöhen?
Der Sprecher des Mietervereins Köln erklärt: „Dieses Recht steht Vermieterinnen und Vermietern erst dann zu, wenn sie eine ordnungsgemäße Betriebskosten- bzw. Heizkostenabrechnung vorlegen, die mit einer entsprechenden Nachzahlung endet. Verweist er oder sie lediglich ‚pauschal‘ darauf, dass mit höheren Energiekosten und einer hohen Nachzahlung zu rechnen ist, reicht dies nicht aus. Eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen muss der Mieter oder die Mieterin dann eigentlich nicht vornehmen.“
Mieterinnen und Mieter, die mit den geforderten Abschlägen ihrer Vermieterin oder ihres Vermieters nicht einverstanden sind, können also auf die Kostenabrechnungen verweisen, sofern die Beträge weit auseinander sein sollen.
Abschlag-Erhöhung: So ist die rechtliche Lage
Ein Beispiel: Mit der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2021 muss ein Mieter 1200 Euro nachzahlen. Für das neue Jahr würde das eine Erhöhung des Abschlags von 100 Euro bedeuten. Angenommen, er zahlt bereits 80 Euro, machen das dann 180 Euro. Mehr könnte ein Vermieter oder eine Vermieterin nicht verlangen. So ist die rechtliche Lage.
Für viele sieht die Realität aber anders aus, was auch der Mieterverein weiß.
Der Sprecher rät daher: „Da die Energiekosten aber tatsächlich stark steigen, raten wir unsren Mitgliedern oft aber dennoch, eine ‚vernünftige‘ Erhöhung, nach jeweiliger Absprache mit uns vorzunehmen, oder einen monatlichen Betrag zur Seite zu legen.“
Mit der nächsten Abrechnung drohen heftige Nachzahlungen
Wer nicht entsprechend auf die steigenden Energiekosten reagiert, könnte eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Abrechnung erwarten.
Legt der Vermieter oder die Vermieterin aber eine Heizkostenabrechnung vor, sollte diese in jedem Fall überprüft werden. Der Mieterverein weiß: „Oft werden Fehler festgestellt, die dazu führen, dass der Nachzahlungsbetrag zumindest reduziert werden kann.“