Der Kölner Levent O. erhielt vor kurzem einen Gebührenbescheid für einen Rettungsdiensteinsatz. Dieser Einsatz liegt allerdings über vier Jahre zurück.
Bummel-PosseRettungsdienst-Einsatz: Kölner erhält Rechnung nach viereinhalb Jahren
Manchmal kannst du die Stadt Köln vergessen, aber die Stadt Köln vergisst dich nicht.
Diese Erfahrung macht aktuell der 50-jährige Levent O. (Name geändert), denn er bekam kürzlich einen Gebührenbescheid der Kölner Berufsfeuerwehr – fast fünf Jahre nach dem zugrundeliegenden Vorfall.
Stadt Köln mit Bummel-Rechnung vier Jahre nach Rettungseinsatz
Das Geld wird fällig „für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Köln“, so heißt es im Schreiben. Nach einem Schwächeanfall daheim hatte ein Krankenwagen Levent O. ins St. Vinzenz-Hospital gebracht, dafür werden 336 Euro Gesamtgebühr berechnet. Der Einsatz erfolgte am 15. Mai 2019, um 21.59 Uhr.
Der Vorgang hat an sich seine Richtigkeit, als Privatpatient würde sich O. das Geld von seiner Krankenkasse erstatten lassen – allerdings ist er längst bei einer anderen Kasse versichert. „Für mich bedeutet das jetzt nervenden Schriftverkehr – warum hat das denn bloß so lange gedauert?“, fragt der Kölner Kleinunternehmer.
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Neben der Ursachenforschung für die Bummel-Rechnung stellt sich auch die Frage, ab wann etwaige Ansprüche der Stadt denn verjähren. Eine Sprecherin der Stadt teilte dazu mit, Gebührenbescheide würden in der Regel so zeitnah wie möglich durch die Feuerwehr Köln bearbeitet.
„Konnten Bescheide nicht zugestellt werden, weil beispielsweise Adressen falsch sind oder sich die postalische Zustellung verzögert – so wie im vorliegenden Fall – wird eine Adressermittlung durchgeführt.“ Levent O. sagt, seine Adresse sei seit damals dieselbe – und andere städtische Post habe ihn die vergangenen Jahre schließlich auch erreicht.
Warum hat es mit dem Gebührenbescheid also so lange gedauert? Die Pressestelle teilte weiter mit: „Alle Vorgänge der Gebührenabrechnung werden im Hinblick auf ihre Verjährungsfristen dokumentiert und im Rahmen eines internen Qualitätsmanagements sowie einer Evaluierung werden offene Vorgänge regelmäßig überprüft. Aufgrund der hohen Anzahl an Fallbearbeitungen (pro Jahr durchschnittlich 180.000) oder durch Schwierigkeiten in der Zustellung von Bescheiden kann es zu Verzögerungen kommen. Ein Gebührenbescheid kann aber bis zu vier Jahre (Start mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist) geltend gemacht werden.“
Das heißt im Fall von Levent O., dessen Rettungseinsatz von 2019 datiert: Ab dem 1. Januar 2020 bleiben vier Jahre Zeit. Kurz bevor die Frist verstrich, ging der Bescheid Mitte Dezember 2023 noch mal raus.