Das Ergebnis der Alk- und Drogenkontrollen der Kölner Polizei ist echt heftig. Besonders das Verhalten eines jungen Radfahrers (19) macht fassungslos.
Heftige BilanzKölner Polizei mit Kontrollen – Radler (19) schießt Vogel ab
Köln. Wer sich betrunken oder zugedröhnt hinter das Steuer setzt, gefährdet sich und andere. Die Kölner Polizei führte daher am Wochenende umfangreiche Kontrollen durch. Die Bilanz, die die Beamten am Sonntag (19. September 2021) zogen, war heftig.
Besonders krass: Ein 19-jähriger Fahrradfahrer wurde mit rund zwei Promille gestoppt – auf der Autobahn!
Kölner Polizei zieht auch betrunkene E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr
Der junge Radler war am Sonntag gegen drei Uhr auf der A57 bei Ossendorf unterwegs. Nicht nur verboten, sondern auch lebensgefährlich. Zum Glück hielt die Polizei ihn an, bevor Schlimmeres passierte. Bei mehr als 1,1 Promille herrsche absolute Fahruntüchtigkeit, so ein Polizeisprecher.
Nicht nur der Autobahn-Radler hatte mit rund zwei Promille deutlich mehr intus. Der gleiche Alkoholwert wurde bei zwei E-Scooter-Fahrern (27, 33) gemessen, die am Sonntagmorgen gegen fünf Uhr auf der Aachener Straße in Lindenthal beziehungsweise auf der Gronaustraße in Urbach gestoppt wurden. Eine Fahrradfahrerin (42) radelte sogar mit rund 2,4 Promille durch Mülheim.
Kölner Polizei mit heftiger Bilanz nach umfangreichen Kontrollen
Bei den Kontrollen, die am Freitagabend (17. September 2021) gestartet waren, beendete die Polizei in Köln, Leverkusen und auf den umliegenden Autobahnen insgesamt elf Fahrten unter Alkohol und sechs unter Drogeneinfluss.
Ein 24-jähriger Smartfahrer konnte dabei von allem etwas bieten. Er wurde am Samstag gegen 8.20 Uhr auf der Neusser Straße in Longerich angehalten. Anschließend verlief ein Vortest positiv auf Cannabis, ein Alkotest ergab rund 0,8 Promille und eine Fahrerlaubnis konnte der junge Mann auch nicht vorweisen.
Polizei Köln: Diese Promillegrenzen gelten für Autos wie für E-Scooter
Die Polizei Köln stellt erneut klar, dass insbesondere beim Thema Alkohol für Kraftfahrzeuge wie Autos und E-Scooter gleichermaßen gilt:
- Ab 0,3 Promille und Ausfallerscheinungen: Strafverfahren!
- 0,5 - 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeitenverfahren!
- Mehr als 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit - Strafverfahren!
Die Polizei, die regelmäßig solche Kontrollen durchführt, appelliert an die Vernunft. „Für Fahranfänger oder junge Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille!“, weist ein Sprecher ausdrücklich hin. (iri)