Der Unfall bewegte Köln: Ein Fußgänger (†62) wurde totgerast, der Autofahrer flüchtete. Jetzt wurde der junge Kölner verurteilt.
Todesfahrt in KölnMann (23) rast Fußgänger (†62) mit Mercedes tot – jetzt ist das Urteil da
Er wusste, dass er gerade einen Menschen angefahren hatte – trotzdem gab er einfach weiter Gas... Nach dem tödlichen Unfall auf der Siegburger Straße Anfang letzten Jahres stand am Mittwoch (20. März 2024) der Autofahrer (23) vor Gericht.
Der ledige Kölner muss sich wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht verantworten. Das Urteil fiel noch am selben Tag.
Tödlicher Unfall in Köln: Angeklagter ergreift im Prozess das letzte Wort
Der 23-Jährige, der alle Vorwürfe einräumte, wurde zu einem Jahr und acht Monate auf Bewährung verurteilt. Auch wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Als Bewährungsauflage muss er 6000 Euro an den Vater und den Sohn des Verstorbenen zahlen, die in dem Prozess vor dem Kölner Amtsgericht als Nebenkläger aufgetreten waren.
An sie richtete der Angeklagte auch das sogenannte letzte Wort. Es täte ihm wahnsinnig leid und es gäbe keine Entschuldigung, sagte er. Der 23-Jährige ist gezeichnet von dem schrecklichen Geschehen und seit Monaten in psychologischer Behandlung.
Prozess vor Kölner Amtsgericht: Autofahrer viel zu schnell unterwegs
Laut Anklage fuhr er am 7. Januar 2023 gegen 23.35 Uhr mit dem Mercedes AMG C 63 S seines Vaters über die Siegburger Straße Richtung Norden. Statt erlaubter 50 soll er mindestens 85 km/h schnell gewesen sein, als er einen Fußgänger (62) erfasste.
Der Mann, der mit rund 1,9 Promille stark alkoholisiert war, wollte in der Nähe der Essigfabrik die Straße überqueren. Der Angeklagte bremste ab und versuchte noch, nach links auszuweichen. Doch aufgrund der hohen Geschwindigkeit kollidierte er mit circa 70 km/h mit dem Fußgänger.
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Der 62-Jährige wurde ins Gleisbett der KVB geschleudert und verstarb noch am Unfallort. Statt dem Mann zu helfen, war der Angeklagte geflüchtet. Er stellte sich erst neun Tage später. Der Fahndungsdruck war zu hoch, denn die Polizei hatte ihn längst im Visier und bereits mehrfach versucht, Kontakt zu ihm aufzunehmen.
Urteilsbegründung in Köln: Unfall wäre vermeidbar gewesen
Der Unfall, so hieß es im Prozess, sei für den heute 23-Jährigen vermeidbar gewesen, wenn er sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hätte. Dann wäre er 13 bis 16 Meter vor der Kollisionsstelle zum Stehen gekommen. Selbst bei 65 km/h wäre für ihn der Zusammenstoß noch vermeidbar gewesen.
So aber muss ein junger Mann mit einer schrecklichen Schuld weiter leben, die Angehörigen des 62-Jährigen um einen geliebten Sohn und Vater trauern.