Todesfahrt in KölnMann (23) rast Fußgänger (†62) mit Mercedes tot – jetzt ist das Urteil da

Ein Mann sitzt auf der Anklagebank und hält sich einen Aktenordner vor das Gesicht, neben ihm steht sein Anwalt.

Der angeklagte Mercedesfahrer mit seinem Verteidiger Michael Hakner am Mittwoch (20. März 2024) im Amtsgericht Köln.

Der Unfall bewegte Köln: Ein Fußgänger (†62) wurde totgerast, der Autofahrer flüchtete. Jetzt wurde der junge Kölner verurteilt.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Er wusste, dass er gerade einen Menschen angefahren hatte – trotzdem gab er einfach weiter Gas... Nach dem tödlichen Unfall auf der Siegburger Straße Anfang letzten Jahres stand am Mittwoch (20. März 2024) der Autofahrer (23) vor Gericht.

Der ledige Kölner muss sich wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht verantworten. Das Urteil fiel noch am selben Tag.

Tödlicher Unfall in Köln: Angeklagter ergreift im Prozess das letzte Wort

Der 23-Jährige, der alle Vorwürfe einräumte, wurde zu einem Jahr und acht Monate auf Bewährung verurteilt. Auch wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Als Bewährungsauflage muss er 6000 Euro an den Vater und den Sohn des Verstorbenen zahlen, die in dem Prozess vor dem Kölner Amtsgericht als Nebenkläger aufgetreten waren.

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An sie richtete der Angeklagte auch das sogenannte letzte Wort. Es täte ihm wahnsinnig leid und es gäbe keine Entschuldigung, sagte er. Der 23-Jährige ist gezeichnet von dem schrecklichen Geschehen und seit Monaten in psychologischer Behandlung.

Prozess vor Kölner Amtsgericht: Autofahrer viel zu schnell unterwegs

Laut Anklage fuhr er am 7. Januar 2023 gegen 23.35 Uhr mit dem Mercedes AMG C 63 S seines Vaters über die Siegburger Straße Richtung Norden. Statt erlaubter 50 soll er mindestens 85 km/h schnell gewesen sein, als er einen Fußgänger (62) erfasste.

Die Polizei ist auf einer Straße im Einsatz, hat dort mit Kreisen, Pfeilen und Ziffern Spuren markiert.

Nach der tödlichen Unfallflucht auf der Siegburger Straße in der Nacht zum 8. Januar 2023 sichert die Polizei vor Ort Spuren.

Der Mann, der mit rund 1,9 Promille stark alkoholisiert war, wollte in der Nähe der Essigfabrik die Straße überqueren. Der Angeklagte bremste ab und versuchte noch, nach links auszuweichen. Doch aufgrund der hohen Geschwindigkeit kollidierte er mit circa 70 km/h mit dem Fußgänger.

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Der 62-Jährige wurde ins Gleisbett der KVB geschleudert und verstarb noch am Unfallort. Statt dem Mann zu helfen, war der Angeklagte geflüchtet. Er stellte sich erst neun Tage später. Der Fahndungsdruck war zu hoch, denn die Polizei hatte ihn längst im Visier und bereits mehrfach versucht, Kontakt zu ihm aufzunehmen.

Urteilsbegründung in Köln: Unfall wäre vermeidbar gewesen

Der Unfall, so hieß es im Prozess, sei für den heute 23-Jährigen vermeidbar gewesen, wenn er sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hätte. Dann wäre er 13 bis 16 Meter vor der Kollisionsstelle zum Stehen gekommen. Selbst bei 65 km/h wäre für ihn der Zusammenstoß noch vermeidbar gewesen.

So aber muss ein junger Mann mit einer schrecklichen Schuld weiter leben, die Angehörigen des 62-Jährigen um einen geliebten Sohn und Vater trauern.