Der Kölner Zoll hat am Dienstag Großkontrollen in der Fleischwirtschaft durchgeführt. Dabei haben die Beamten Missstände bei der Arbeitszeit und Bezahlung der Mitarbeiter festgestellt.
50-Stunden-Woche und unter MindestlohnKölner Zoll: Razzia in der Fleischwirtschaft
Köln. Am Dienstag (9. November 202) hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in der Fleischwirtschaft überprüft.
Kölner Zoll stellt Missstände fest: 50 Stunden Arbeit und kein Mindestlohn
Beim Hauptzollamt Köln führten mehr als 70 Beschäftigte eine Großkontrolle bei einem Fleischverarbeitungsbetrieb im Rhein-Erft-Kreis durch und befragten vor Ort 114 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Außerdem kontrollierte das Zollamt alle vorgelegten Ausweise mit einem Dokumentenprüfgerät auf Echtheit.
„Bei unseren Kontrollen fragen wir detailliert nach der Entlohnung und den geleisteten Arbeitsstunden um sicherzustellen, dass die Beschäftigten den ihnen zustehenden Mindestlohn bekommen. Die überwiegend aus Ungarn und Rumänien stammenden Frauen und Männer gaben zum Teil an, mehr als 50 Stunden in der Woche zu arbeiten und dafür Pauschallöhne zu bekommen, die umgerechnet deutlich unterhalb der 9,60 Euro Mindestlohn pro Stunde liegen würden“, erklärt Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
Kölner Zoll: Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit nicht eingehalten?
Das Hauptzollamt überprüft aktuell weiter, ob das Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in dem Fleischindustrie-Betrieb eingehalten wird.
Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2021 darf in der gesamten Verarbeitungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) kein Arbeitnehmer mehr von Dritten beschäftigt werden und seit dem 1. April 2021 darf es in der Branche auch keine Leiharbeit mehr geben.
Köln: Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt bundesweite Kontrollen durch
„Ob alle angetroffenen Personen vom Arbeitgeber ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind und der vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wird, lässt sich erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben und weiterer Geschäftsunterlagen des Betriebes sagen“, erklärt Ahland weiter.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig und bundesweit sowie regional Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Auch in der Fleischindustrie. (mj)