In der Kölner Altstadt landet der Zoff der Stadt Köln mit einem Wirt jetzt vor Gericht.
Fall fürs GerichtStadt gegen Wirt: Irrer Rasen-Zoff in der Kölner Altstadt
Köln. Der Konflikt zwischen dem Kölner Ordnungsamt und den Wirten in der Südstadt ist vorerst beendet, da sorgt eine andere Maßnahme in der Kölner Altstadt für Kopfschütteln. Dort geht es jetzt in einem Rasen-Zoff sogar vor Gericht.
Der Rheingarten in der Kölner Altstadt: Zahlreiche Gastronomen haben hier ihre Tische auf der Rasenfläche mit Blick zum Rhein stehen. Aber nicht alle, denn ein Wirt schaut aktuell in die Röhre: Frank Markus vom „Dom im Stapelhaus“ darf seine Tische nicht mehr auf das satte Grün stellen. Begründung der Stadt Köln ihm gegenüber: „Der Rasen würde das an dieser Stelle nicht aushalten“, so Markus.
Einziges Problem: Direkt nebenan (Höhe „Karibik-Bar“) stehen ebenfalls Tische auf dem Rasen. Das gleiche Bild rund 50 Meter weiter. Für den Wirt ein Unding: „Hier soll der Rasen es nicht aushalten und direkt nebenan schon? Da fühle ich mich doch etwas veräppelt. Obwohl es mir genehmigt wurde, wurde es einen Monat später wieder zurückgezogen.“
Tatsächlich beantragte der Wirt im Sommer die Nutzung der Rasenfläche mit rund zehn Tischen – und erhielt auch prompt am 8. Juli die Genehmigung durch die Stadt. Der Wirt überwies einen Geldbetrag und freute sich. Aber nicht lange: Etwas mehr als einen Monat später, am 28. August, flatterte erneut Post von der Stadt Köln ins Stapelhaus.
Köln: Dom im Stapelhaus klagt gegen Entscheidung der Stadt Köln
Inhalt: Die Genehmigung wird entzogen, weil sie gar nicht erst hätte erteilt werden dürfen. Frank Markus: „Ich verstehe es einfach nicht. Warum kann man sich nicht mal zusammensetzen an einen Tisch und die Dinge klären?“
Denn auch die Wirte rechts und links des Stapelhauses schütteln über dieses Verhalten seitens der Stadt den Kopf. „Gegen diese Entscheidung musste ich jetzt klagen. Dabei will ich gut mit der Stadt auskommen und habe es oft mit Gesprächen versucht. Reden hilft manchmal viel mehr, als immer der schriftliche Weg. Aber ich habe jetzt keinen anderen Ausweg mehr gesehen."
Bereits in der Vergangenheit hatte es immer wieder Zoff mit der Stadt und dem Stapelhaus gegeben. Ob er dahinter Schikane vermutet, wollte der Wirt nicht kommentieren.
Stadt Köln: Genehmigung versehentlich erteilt worden
EXPRESS.de fragte bei der Stadt nach. „Eine neue Kollegin beim Amt für öffentliche Ordnung hatte die Genehmigung für diese Außengastronomiefläche versehentlich erteilt“, teilt ein Stadtsprecher mit. Verwaltungsintern sei man dann auf diesen Fehler hingewiesen worden und habe diesen korrigiert.
Mit der Entscheidung halte man sich lediglich an die „Regelungen für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomie im Bereich Rheingarten zwischen Markmannsgasse und Bischofsgartenstraße“ aus dem Jahr 2007 des Stadtentwicklungsausschusses. Dort seien einzelne Zonen als Außengastronomie ausgewiesen, die Fläche am Stapelhaus gehöre nicht dazu.
Warum in genau dieser Zone allerdings andere Wirte die Wiese am Rheingarten nutzen dürfen, blieb unbeantwortet. Der Stadtsprecher teilt mit, dass Wirt Frank Markus keine wirtschaftlichen Schäden entstehen würden: „Da er als Außengastronomiefläche einen 85 Quadratmeter großen Bereich in der Mauthgasse bewirtschaftet und zudem im ersten Obergeschoss über eine etwa 140 Quadratmeter große Terrasse verfügt.“