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Preis-Schock in KölnKunde soll für Strom mehr als für Miete zahlen – so reagiert Rheinenergie

Das Foto zeigt Zähler der Rheinenergie. Ein Kunde in Köln soll jetzt für Strom mehr als für seine Miete bezahlen.

Das Foto vom 2. März 2021 zeigt Zähler der Rheinenergie. Ein Kunde in Köln soll jetzt für Strom mehr als für seine Miete bezahlen.

Die Auswirkungen der Energiekrise werden immer deutlicher. Die steigenden Kosten für Strom, Gas oder Lebensmittel treffen viele Menschen ins Mark. Ein aktueller Fall eines 24-Jährigen aus Köln zeigt, wie überfordert manche Menschen mit der Situation sind.

von Adnan Akyüz  (aa)

Der Kölner Ali F. (24, Name geändert) weiß nicht mehr weiter. Ein Brief der Rheinenergie hat ihn regelrecht umgehauen. Der Energieversorger verlangt von dem Mitarbeiter eines Hotels ab Januar 2023 satte 645 Euro pro Monat – nur für Strom.

Der junge Mann lebt schon sein ganzes Leben im Stadtteil Mülheim, ist Mieter in einem Mehrfamilienhaus. „Ich zahle 620 Euro Miete. Jetzt will die Rheinenergie für Strom monatlich mehr als was ich für meine Wohnung zahle. So viel Geld habe ich leider nicht. Ich arbeite im Schichtdienst, verdiene etwas mehr als den Mindestlohn“, sagt er. Die Forderung sei „ein Schlag ins Gesicht.“

Köln: Rheinenergie verlangt von Kunden 645 Euro pro Monat für Strom

In dem Brief steht auch, dass er bisher zu viel gezahlt hatte und er eine Erstattung in Höhe von 135 Euro bekommt. „Bisher habe ich 250 Euro gezahlt. Das war schon zu viel für mich. Ich befürchte, dass mir in ein paar Monaten der Strom abgestellt wird. Ich weiß echt nicht mehr weiter“, so der junge Mann, der aus Scham anonym bleiben möchte. Aus seiner Not heraus hat er sich bei EXPRESS.de gemeldet.

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Wir fragten für ihn bei der Verbraucherzentrale NRW nach. Dort wurde der Brief der Rheinenergie gesichtet. Ein Sprecher erklärte, dass sich der neue Abschlag nach dem Verbrauch des letzten Rechnungszeitraums orientieren müsse. Die Einschätzung der Verbraucherzentrale lautet: „Der Abschlag ist zu hoch. Der Verbraucher sollte dem Abschlag widersprechen und Rheinenergie auffordern, ihn an seinen tatsächlichen Verbrauch anzupassen.“

Nehmen Sie hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teil:

Wie der Sprecher weiter erklärt, „gehörte die Rheinenergie bisher nicht zu den Versorgern, die den Abschlag absichtlich zu hoch ansetzen“. Mutmaßlich könne es an einem Fehler im System liegen, vermutet der Sprecher. Zu diesem Thema bietet die Verbraucherzentrale am Dienstag (20. Dezember 2022) ab 15 Uhr ein kostenloses Seminar an, bei dem Fragen rund um gestiegene Energiekosten besprochen werden.

Wir fragten auch bei der Rheinenergie nach. Ein Sprecher erklärt, dass die Abschläge individuell sind und wie die Preise zustande kommen: „Dem gewählten Tarif (Zusammensetzung zwischen Arbeitspreis und Grundpreis), den jeweils gültigen Preisen und dem individuellen Verbrauch. Bei der Abschlagsanpassung (Strom und Gas) haben wir für alle Kundinnen und Kunden eine durchschnittliche prozentuale Erhöhung vorgenommen. Dabei handelt es sich um ein gängiges Verfahren, das viele Energieversorger anwenden.“

Bei diesem Verfahren werde der Abschlag des Vorjahres als Grundlage genommen und eine Software errechnet dann, wie hoch der zukünftige Abschlag nach der Preiserhöhung sein soll.

Ein Auszug aus einer Rechnung.

Die Rechnung der Rheinenergie an einen Kunden mit einer Aufforderung in Höhe von 645 Euro pro Monat für Strom.

Laut des Sprechers kann die Höhe des Abschlags von Kundinnen und Kunden aber individuell angepasst werden, „wenn es dafür nachvollziehbare Gründe gibt.“ Dabei sei aber drauf zu achten, dass ein zu niedriger Abschlag womöglich zu einer hohen Nachzahlung führen kann.

Zudem würde der Strom aufgrund von ausbleibenden Zahlungen nicht sofort gesperrt werden. Wie der Sprecher weiter erklärt, werden zunächst mehrere Mahnungen verschickt. Erst mit der Sperrankündigung verschickt die Rheinenergie dann auch eine Abwendungsvereinbarung, mit der eine Ratenzahlung vereinbart werden kann, um eine Sperrung zu vermeiden. Wer auf diese nicht reagiere, müsse aber mit einer Sperre rechnen. Die Ausnahme: Kurz vor Weihnachten stelle die Rheinenergie den Strom nicht ab.

Der Kölner fragt sich auch, was mit der Gas- und Strompreisbremse ist. Dazu sagt die Rheinenergie, dass Energieversorger noch auf konkrete Vorgaben des Staates warten, die „wir selbstverständlich gesetzeskonform umsetzen“, so der Sprecher.

Die Abschlagsforderung an den Kölner hat die Rheinenergie nach der Anfrage von EXPRESS.de noch mal geprüft. Das Ergebnis: Die Forderung in Höhe von 645 Euro wurde maschinell auf Grundlage der Daten des Vorjahres erstellt. Wie der Kölner selbst dann mitteilte, habe eine Mitarbeiterin mit ihm eine monatliche Zahlung in Höhe von 80 Euro vereinbart. „Ich soll nach drei Monaten im Onlinebereich der Rheinenergie nachschauen, ob mich eine Nachzahlung erwartet und dann, wenn nötig, meinen Abschlag anpassen. Nach dem Anruf ist mir jetzt ein großer Stein vom Herzen gefallen.“