Sexualdelikt in Kölner AgrippabadEs begann mit einer Polonaise – neue Details bekannt

Das Foto zeigt den Außenbereich des Kölner Agrippabads.

Das Foto vom 19. August 2021 zeigt den Außenbereich des Kölner Agrippabads. Hier soll es am 17. September 2023 zu dem Sexualdelikt gekommen sein.

Nach dem Sexualdelikt im Kölner Agrippabad gibt es neue Details: Was genau passierte im Schwimmbad? Wie ist der Ermittlungsstand?

Das Sexualdelikt im Kölner Agrippabad: Der Vorfall ereignete sich am 17. September 2023. Am Sonntagabend gegen 18.20 Uhr soll ein 13-jähriges Mädchen im Außenbecken von acht jungen Männern im Alter von 16 bis 26 Jahren bedrängt worden sein.

Wie kam es zu der mutmaßlichen Tat? Wie ist der Stand der Ermittlungen? Auf Antrag der AfD hat das Innenministerium den Fall rekonstruiert.

Sexualdelikt im Kölner Agrippabad: Ermittlungen gegen 16-Jährigen

Als Haupttäter wird gegen einen 16-Jährigen ermittelt. Des Weiteren stehen sieben junge Männer im Alter von 16, 16, 21, 21, 21, 22 und 26 Jahren unter Verdacht.

Alles zum Thema Polizei Köln

Der 16-Jährige lebt seit 2017 in Köln und erhält dort „subsidiären Schutz“, da er in seiner Heimat gefährdet wäre. Der „Bild“ liegt der Bericht des Innenministeriums vor.

Darin heißt es: Das 13-jährige Opfer soll „deutlich älter“ gewirkt haben. Das Mädchen befand sich mit zwei Freundinnen im Schwimmbad. Diese werden im Bericht als „Zeuginnen zwei und drei“ aufgeführt.

Demnach sollen während des Vorfalls die Beschuldigten, weitere Badegäste sowie die Zeuginnen zwei und drei im Außenbecken eine Polonaise gebildet haben, aus welcher sich anschließend eine spielerische Wasserschlacht entwickelt haben soll.

Schwerer sexueller Missbrauch oder versuchte Vergewaltigung erstmal vom Tisch

In diesem Zusammenhang soll der 16-Jährige die 13-Jährige sexuell genötigt haben. „Auch ein weiterer, bislang nicht identifizierter Beschuldigter soll die Zeugin in sexualisierter Form belästigt haben“, zitiert die Zeitung aus dem Bericht des Innenministeriums.

Das Innenministerium betonte, dass der Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs oder einer versuchten Vergewaltigung nicht (mehr) gegeben sei.

Gegen den 16-Jährigen wird sowohl wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung als auch sexuellen Belästigung ermittelt, da er der 13-Jährigen in den Bikini gegriffen haben soll.

Kölner Agrippabad: Ermittlungen wegen „Straftaten aus Gruppen“

Gegen die übrigen Beschuldigten wird gemäß Paragraf 184j StGB wegen „Straftaten aus Gruppen“ ermittelt.

Dieser Paragraf wurde nach den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht 2015 eingeführt und sieht eine Strafbarkeit vor, wenn sich eine Gruppe bildet, aus der heraus jemand eine Person sexuell attackiert. Eine solche Straftat kann mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden.

In diesem Zusammenhang gab das Innenministerium außerdem bekannt, dass es bis Ende September 2023 insgesamt 368 Polizeieinsätze in und an Kölner Schwimmbädern gab. Die Gründe für diese Einsätze waren meist Hausfriedensbruch oder Streitigkeiten. (red)