Die Kölner Polizei wollte einen Autofahrer kontrollieren, doch der fuhr davon. Einsatzkräfte bekamen ihn trotzdem zu fassen.
Verfolgungsfahrt durch KölnAutofahrer (28) flüchtet vor Polizei – als sie ihn erwischen, ist alles klar
Ein Autofahrer hat sich am Freitagnachmittag (12. Juli 2024) eine Verfolgungsfahrt mit der Kölner Polizei geliefert. Die wollte ihn überprüfen – stattdessen gab er Gas und flüchtete.
Wie eine Polizeisprecherin gegenüber EXPRESS.de erklärte, sollte der Fahrer eines Seat Ibiza gegen 14 Uhr auf der Inneren Kanalstraße kontrolliert werden. Grund: Er soll kurz zuvor über eine rote Ampel gefahren sein.
Polizei Köln: Seat-Fahrer flüchtet vor Kontrolle
Eigentlich eine Lappalie. Sollte er dabei niemanden gefährdet haben, würde ihm bei einem einfachen Rotlichtverstoß ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister drohen.
Doch der Seat-Fahrer zog die Flucht vor – aus mehreren Gründen, wie sich später herausstellen sollte. Anhaltezeichen der Einsatzkräfte ignorierend, versuchte er, mit überhöhter Geschwindigkeit über innerstädtische Straßen abzuhauen.
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So raste er über die Innere Kanalstraße und Amsterdamer Straße zunächst zur Boltensternstraße, fuhr dann über die Niehler Straße in Richtung Ebertplatz. Dort stieß er jedoch erst mit einem Verkehrspoller, dann mit einem Streifenwagen, zusammen.
Kurz entschlossen sprang der Tatverdächtige am Thürmchenswall/Ecke Eigelstein aus dem Auto und flüchtete zu Fuß weiter in Richtung Gereonswall. Weit kam er allerdings nicht. Polizeikräfte erwischten ihn und nahmen ihn mit zur Wache. Bei dem Einsatz waren mehrere Teams involviert – in Fahrzeugen und auf dem Motorrad.
Am späten Nachmittag stand die Identität des Mannes fest. „Es ist ein 28-jähriger Kölner ohne Führerschein“, sagte die Polizeisprecherin auf Nachfrage von EXPRESS.de. Er wurde vorläufig festgenommen, denn bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs wurden etwa 1,5 Kilogramm Marihuana sichergestellt.
Der 28-Jährige muss sich nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis sowie wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten.