Ein Schlüsseldienst-Chef (29) sollte sich vor dem Amtsgericht verantworten. Doch der Prozess wurde verlegt – weil es für den Angeklagten möglicherweise noch dicker kommt.
Wucher-Prozess in KölnSchlüsseldienst-Boss (29) soll Frau heftigen Betrag abgeknöpft haben
Köln. Ausgesperrt! Und am besten steckt der Schlüssel noch von innen. Echt nervig – und richtig teuer, wenn man an den falschen Schlüsseldienst gerät. Vor dem Kölner Amtsgericht war jetzt Damian B. (29, Name geändert) angeklagt. Dem Firmenchef eines Schlüsselnotdienstes wird Wucher in Tateinheit mit Betrug in besonders schwerem Fall vorgeworfen.
Angeklagt sind acht Fälle zwischen Dezember 2018 und April 2020, viele davon aus Köln. Und es könnten noch viel mehr werden.
Laut Kölner Amtsgericht liegt Durchschnittspreis bei 150 Euro
So landeten Ausgesperrte, wenn sie eine 0800-Nummer aus den Gelben Seiten wählten, bei Notdiensten, wie der von Damian B.. Fragten verzweifelte Anrufer vorab nach den Kosten, wurde ihnen gesagt: Anfahrt 20 Euro plus 189 Euro für die Türöffnung. Am Ende wurden auf die Rechnung jedoch diverse Zusatzbeträge aufgeschlagen.
Laut Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft bedeutete das für eine Geschädigte von Damian B., dass sie eine saftige Rechnung über rund 1432 Euro präsentiert bekam. So soll ihr gesagt worden sein, dass ihre Versicherung die Kosten für die Türöffnung nur übernehmen würde, wenn ein zusätzlicher Schlosszylinder eingebaut werden würde. Was sie nicht ahnte: Der kostete mal eben schlappe 726 Euro – plus Mehrarbeit von insgesamt knapp 80 Euro.
Ein anderer mutmaßlich vom 29-Jährigen betuppter Kunde zahlte 804 Euro, noch ein anderer 646 Euro. Auf jeden Fall deutlich mehr als der ortsübliche Preis. Laut Gericht läge der Durchschnittspreis für eine Türöffnung in Köln bei 150 Euro.
Prozess in Köln verlegt: Weitere Verfahren gegen Damian B. anhängig
Neben überhöhten Materialkosten soll Damian B. auch gerne Wochenendzuschläge von 189 Euro oder einen „fallspezifischen Einsatzwert“ in gleicher Höhe berechnet haben. Die Anklage gegen ihn lautet auf Wucher, weil er die besondere Notlage der Kunden ausgenutzt und für seine erbrachten Leistungen Wucherpreise verlangt haben soll.
Am Mittwoch wurde jedoch vorm Amtsgericht nur die Sach- und Rechtslage erörtert, der Prozess dann verlegt. Im Ruhrgebiet, wo Damian B. herkommt, sind weitere Verfahren wegen gleichgelagerter Delikte gegen ihn anhängig. Diese sollen gegebenenfalls zusammen mit den jetzt angeklagten Fällen verhandelt und dann eine Gesamtstrafe verhängt werden. Ein neuer Prozesstermin steht noch nicht fest.