Bandidos-Razzia in NRWMann will zwei Rocker-Harleys zurück – jetzt entschied Gericht

„Bandidos Germany“ steht auf dem Rücken von Westen, die Mitglieder des Motorradclubs «Bandidos» tragen.

Das Aachener Verwaltungsgericht hat die Klage eines Mannes abgeschmettert, der die Herausgabe zweier Motorräder verlangte. Die Bikes waren bei einer Bandidos-Razzia sichergestellt worden. Das Symbolfoto zeigt Mitglieder des Motorradclubs Bandidos am 11. Juni 2012 in Bochum.

Bei einer Bandidos-Razzia wurden im vergangenen Jahr zwei Harleys beschlagnahmt. Der Eigentümer wehrte sich dagegen vor Gericht – und erlitt jetzt eine Schlappe.

Nimmt man einem Rocker sein Bike weg ... Bei einer Bandidos-Razzia im Sommer vergangenen Jahres hatte die Polizei zwei Motorräder der Marke Harley Davidson sichergestellt. Die wollte der Eigentümer zurück und klagte vor dem Verwaltungsgericht Aachen.

Mit wenig Erfolg, wie das Gericht am Montag (24. Januar 2022) bekanntgab. Laut Urteil war die Sicherstellung der beiden Rocker-Motorräder rechtmäßig gewesen.

Razzia in Stolberg: Bruder des Klägers führendes Bandidos-Mitglied

Die Bikes waren nach dem Vereinsverbot des deutschen Ablegers des Rockerclubs Bandidos MC im Rahmen einer Durchsuchung in Stolberg beschlagnahmt worden – aber nicht bei dem Kläger, also dem Eigentümer, sondern bei dessen Bruder. Nach den Erkenntnissen des Landeskriminalamtes (LKA) sei dieser ein führendes Mitglied der Bandidos.

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Das Gericht begründet die Abweisung der Klage damit, dass die Motorräder dem Vereinsvermögen des Rockerclubs zuzurechnen seien. Der Vermögensbegriff sei in diesem Zusammenhang nicht wirtschaftlich zu verstehen, so dass es nicht darauf ankomme, dass der Kläger Eigentümer der Bikes sei.

Gericht in Aachen: Bruder nutzte Bikes auch für Bandidos-Tätigkeiten

Entscheidend sei, so das Gericht weiter, dass die Motorräder durch den Bruder des Klägers für die Förderung der Zwecke des verbotenen Vereins genutzt worden seien. Der Bruder des Klägers sei nicht lediglich Mitglied der Bandidos in den Benelux-Staaten gewesen, sondern ranghohes Mitglied des verbotenen deutschen Ablegers.

Dies begründet die Kammer insbesondere mit dem Wohnort des Bruders in NRW, seiner Teilnahme an Veranstaltungen der deutschen Bandidos und bei ihm aufgefundenen Gegenständen sowie von ihm getragenen Kutten, die auf die deutsche Organisation hinweisen. Darüber lägen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Motorräder von dem Bruder auch für Vereinstätigkeiten genutzt worden seien.

Das Urteil, das den Beteiligten am Freitag (21. Januar 2022) zugestellt wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht NRW entscheidet. (iri)