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Bonn: Nach Urteil im MissbrauchsprozessUrgroßmutter des Opfers mit krasser Ansage

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Der 47-jährige Kölner wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Bonn/Troisdorf – Das leichtfertige Rendezvous im Chat ist am Ende für alle Beteiligten eine Tragödie. Denn das 13-jährige Mädchen ist nach der verbotenen Sexaffäre mit einem 47-jährigen Kölner „total abgerutscht“. Die mittlerweile 17-Jährige ist psychisch durch den Wind, hat ihre Eltern verlassen und lebt – in der Obhut des Jugendamtes – in einem Kinderheim.

Missbrauchsprozess: Dreieinhalb Jahre Haft

Auch für den Mann, der damals l„nicht richtig nachgedacht“ hat, als er das minderjährige Mädchen wiederholt auf seine Sex-Ausflüge mitnahm, ist die Quittung bitter: Zu drei Jahren und sechs Monaten Haft hat das Bonner Landgericht den gelernten Mechaniker jetzt wegen schweren Kindesmissbrauchs in fünf Fällen verurteilt. Er verliert nicht nur seinen langjährigen Job, sondern den Kontakt zu seiner Frau, die er – nach dem pädophilen Ausflug – vor einem Jahr geheiratet hat, und auch zu seinem kleinen Sohn.

Missbrauchsprozess: Mutter zeigte 47-Jährigen an

Als das Paar sich vor mehr als drei Jahren im Netz kennen lernte, war der frühreife Teenager nur noch vier Monate von seinem 14. Geburtstag entfernt gewesen. Aber der 47-Jährige habe das gewusst und dennoch die strafbaren Begegnungen forciert, hieß es im Urteil. Ab November 2016 hatte er das „sympathische, hübsche“ Mädchen aus Troisdorf mit seinem Auto abgeholt und war mit ihr auf Parkplätze mit angrenzenden Waldgebieten gefahren, um Sex zu haben. Ein halbes Jahr lebten sie das heimliche Verhältnis, bis die Mutter der 13-Jährigen dem Internet-Liebhaber eine Falle stellte und ihn schließlich anzeigte.

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Für die 13-Jährige wurde es zur Katastrophe. Denn sie sei unsterblich in den Angeklagten verliebt gewesen, hieß es im Urteil, auch habe sie sich vorstellen können, ihn später zu heiraten. Aber nachdem der 47-Jährige enttarnt worden war, hatte er sich – aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen – sofort zurückgezogen. Aber da war es bereits zu spät. Im Prozess hatte der Angeklagte alle Vorwürfe eingeräumt, auch seinen „furchtbaren Fehler“ bereut. In seinem letzten Wort erklärte er: „Erst als ich erfahren habe, wie schlecht es dem Mädchen heute geht, habe ich begriffen, was ich angerichtet habe.“

Missbrauchsprozess: Angeklagter legte Geständnis ab

Die 2. Große Jugendschutzkammer hat den Angeklagten noch milde verurteilt, nicht zuletzt auch, weil „das Interesse an der Beziehung von beiden Seiten ausgegangen war“ und weil er ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. So musste die 17-Jährige nicht mehr als Zeugin im Prozess gehört werden. Über die dramatischen Folgen der verbotenen Liaison hatten die Richter ihre Familie gehört: Mutter, Vater auch die Urgroßmutter, die für den Angeklagten einen überraschend drastischen Rat hatte: „Wenn ich mal was sagen darf“, so die 78-Jährige als Zeugin und schlug dabei energisch mit ihrem Gehstock auf: „Schnipp, schnapp. Der muss ab!“ (ucs)