Gericht hat entschiedenBade-Verbot im Allner See – das passte Hennefer gar nicht
Hennef/Köln – Klare Kante vom Verwaltungsgericht Köln. Ein Hennefer Bürger hatte gegen das Bad- und Aufenthaltsverbot am Allner See geklagt. Jetzt hat das Gericht den Eilantrag abgelehnt.
Ende Mai erließ die Stadt das Verbot – es gilt zunächst bis Ende August. Begründet hatte sie dies damit, dass angesichts der relativ kleinen, nicht umzäunten Fläche, mit einem zu hohen und nicht kontrollierbaren Andrang von Badelustigen an Sommertagen zu rechnen sei, bei dem die Einhaltung des Abstandsgebotes nicht gewährleistet werden könne.
Das passte dem Hennefer nicht und er trug vor, dass angesichts vieler Corona-Lockerungen es auch möglich ist, die Spiel- und Liegewiese am „Allner See“ wieder freizugeben.
Allner See: Bis zu 1000 Gäste an Sommertagen
Das Kölner Gericht sieht die Maßnahme jedoch als verhältnismäßig an und verweist trotz vieler Lockerungen darauf, dass weiterhin ein Mindestabstand von eineinhalb Meter gilt.
Die Kommune hat vor Gericht nachvollziehbar dargelegt, dass man den Abstand mit höchstens 300 Badegästen einhalten könnte – an Sommertagen jedoch gerne 800 bis 1000 Besucher an den See strömen und aufgrund der Einschränkungen in öffentlichen Bädern mit noch mehr Gästen zu rechnen ist. Eine Zugangskontrolle ist nicht möglich, da das Gelände nicht umzäunt ist.
Badeverbot im Allner See: Beschwerde beim OVG Münster möglich
Wegen der hohen Gefahren für die Allgemeinheit durch das Coronavirus ist es den Bürgern derzeit durchaus zumutbar auf Erholung am Allner See zu verzichten, so das Gericht.
Gegen die Entscheidung kann vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Beschwerde eingelegt werden. (stz)