„Schieß' dir die Fresse weg“Corona-Streit an Düsseldorfer Gartenzaun eskaliert

Ein Gartenzaun in einer Kleingartenanlage am 2. August 2019.

Ein Zaun schützt zwar den Nachbarn vor ungewollten Einblicken. Bei Kinderlärm aber nutzt eine Umfriedung wenig. Das Archivbild von 2019 zeigt einen Gartenzaun in Rostock.

Ein Nachbarschaftsstreit ist in Düsseldorf schwer aus dem Ruder gelaufen. Die Kontrahenten trafen sich nun von Gericht.

von Barbara Kirchner  (kir)

Düsseldorf. Es war der elfte Tag im Lockdown. Die Nerven liegen blank. Da beschwert sich der Nachbar über den Kinderlärm. Vater Rolf S. (44, Name geändert) schnappt sich eine Schreckschusspistole und bedroht den Mann. Und deshalb stand er jetzt vor Gericht.

Am Tattag spielten die Kinder (drei und sechs Jahre alt) von Rolf S. im Garten. Da beschwerte sich der Nachbar über den Lärm. „Geht das jetzt immer so? Oder ist das wegen Corona?“ Der Vater antwortete: „Soll ich den Kindern etwa den Mund zukleben?“

Und da Rolf S. eine Bewährungsstrafe offen hat, wollte er sich nicht weiter auf einen Streit einlassen. Er holte seine Frau. Doch die wurde wüst beschimpft. Es folgte der erste Einsatz der Polizei an dem Tag.

Düsseldorfer zückt Pistole und bedroht Nachbarn im Garten

Nachmittags dann eskalierte der Zoff. Der Nachbar wässerte seine Blumen und bespritzte dabei die Kinder. Auch der Vater bekam eine Ladung ab. Da der Zaun dazwischen 1,80 Meter hoch ist, ging er nicht von einem Versehen aus.

Empört ging Ralf S. zurück in sein Haus und schnappte sich eine Schreckschusspistole. Damit bedrohte er den Nachbarn. „Ich schieße Dir die Fresse weg, wenn du weiterhin mich und meine Kinder mit Wasser bespritzt.“ Es folgte der zweite Polizeieinsatz.

Vor Gericht gab der Nachbar zu, dass er ebenfalls ausfallend gewesen war - das aber rechtfertigt noch lange nicht eine Waffe zu ziehen, zumal Rolf S. keine entsprechende Erlaubnis für die Pistole hatte. Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: „Das war am elften Tag des Lockdowns. Vor allem mit Kindern waren das schwierige Zeiten. Da hat sich offenbar etwas hoch geschaukelt.“

Doch Milde hatte der Angeklagte nicht zu erwarten. Immerhin ist er vorbestraft. Außerdem hat er nach dem Vorfall seine von ihm getrennt lebende Frau gestalkt. Das zumindest wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Für den Zoff am Gartenzaun muss er jetzt sechs Monate in den Knast.