Autorennen mit Folgen24-Jähriger aus NRW verurteilt – Polizei findet belastende Chatverläufe

Autos fahren am auf der A46 in Düsseldorf in den Universitätstunnel.

Drei Männer sollen sich in Düsseldorf Autorennen geliefert haben. Einer wurde nun verurteilt. Das Symbolfoto zeigt den Düsseldorfer Universitätstunnel am 22. April 2008.

Wer Autorennen im Straßenverkehr durchführt, riskiert nicht nur das eigene, sondern auch das Leben vieler anderer Menschen. Am Montag wurde ein Mann aus NRW deshalb verurteilt.

Nun ist es einem Raser aus NRW an den Kragen gegangen: Am Montag (14. November 2022) ist ein 24-jähriger Autofahrer wegen illegaler Rennen durch den Düsseldorfer Uni-Tunnel verurteilt worden.

Der Solinger wurde vom Amtsgericht Düsseldorf für zwei Rennen zu 3750 Euro Geldstrafe verdonnert. Doch dabei blieb es nicht!

Düsseldorf: Polizei entdeckt belastende Chatverläufe

Außerdem wurde sein Wagen als Tatwerkzeug eingezogen. Seinen Führerschein ist er für drei Monate ebenfalls los.

Alles zum Thema Polizeimeldungen

Nach Überzeugung der zuständigen Richterin gehörte der 24-Jährige zu den drei Fahrern, die sich Ende Januar und Mitte März 2021 mit ihren hochmotorisierten Autos auf der Autobahn 46 Rennen geliefert hatten.

Dabei waren sie statt mit erlaubten 80 km/h mit Tempo 156 und 176 unterwegs. Zeuginnen und Zeugen hatten die Polizei verständigt und die Tunnelkameras die nötigen Beweisfotos geliefert.

Bei Hausdurchsuchungen waren die Ermittlerinnen und Ermittler auf umfangreiches Beweismaterial und Chatverläufe einer WhatsApp-Gruppe namens „PS-Niederrhein“ gestoßen. Darin fanden sich zahlreiche Verabredungen zu Rennen sowie Filme davon.

Vom Vorwurf, mit Tempo 305 über die Autobahn 3 gerast zu sein, wurde der 24-Jährige dagegen freigesprochen: Zum einen sei an der fraglichen Stelle kein Tempolimit, zum anderen konnte nicht geklärt werden, ob er zur fraglichen Zeit wirklich der Fahrer war.

Der 24-Jährige hatte alle Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Der Wagen gehöre auch nicht ihm, sondern seiner Mutter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)