Das darf nicht wahr seinEklat in Köln: Kurioser Fünf-Euro-Zoff am Hbf führt zur Strafanzeige

Streifenwagen der Polizei steht vor dem Hauptbahnhof in Köln.

Am Kölner Hauptbahnhof, hier ein Foto aus dem Februar 2020, verlor ein 28-Jähriger gegenüber der Polizei völlig die Fassung.

Bei einem Fall vom Kölner Hauptbahnhof wurde aus einer Banalität ganz schnell mehr – unter anderem wegen Alkohols und Drogen!

von Thomas Werner  (tw)

Wenn aus einer Banalität eine große Sache wird – dann muss am Kölner Hauptbahnhof meistens die Bundespolizei einschreiten! So wie in einem kuriosen Fall vom Freitag (24. Januar 2025), der am Montag (27. Januar bekannt wurde). Der Fünf-Euro-Zoff von Köln!

Was war passiert? Gegen 4 Uhr am Morgen waren Einsatzkräfte der Bundespolizei in den Kölner Hauptbahnhof gerufen worden, nachdem ein Mann Reisende in der A-Passage belästigt haben soll.

Gegen 4 Uhr am Morgen musste die Bundespolizei anrücken

Auslöser war ein Streit zwischen zwei Männern. Ein 38-Jähriger, der sich sofort zu erkennen gab, erklärte, er habe dem eigentlich Gesuchten fünf Euro gegeben, mit denen er Ware in einem Supermarkt in der Passage kaufen sollte. Tat der 28-Jährige aber nicht, sondern behielt das Geld für sich.

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Der darauf folgende Streit rief die Bundespolizei auf den Plan!

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Aber: Einfach machte es der 28-Jährige den Einsatzkräften nicht. „Schon im Rahmen der Identitätsfeststellung verhielt er sich den Beamten gegenüber aggressiv, sodass diese entschieden, ihm einen Platzverweis für den Kölner Hauptbahnhof zu erteilen“, erklärt eine Sprecherin.

Weil sich der Mann aber weigerte, ging es mit Begleitung der Einsatzkräfte raus, wogegen er sich aber deutlich wehrte. Später musste er sogar von der Polizei fixiert und zu Boden gebracht werden. Er wurde schließlich zur Dienststelle am Breslauer Platz gebracht.

Die Gründe für das aggressive Verhalten waren schnell gefunden. Sowohl die Tests für Alkohol (ca. zwei Promille) als auch Kokain schlugen positiv an. Im Rausch hatte der 28-Jährige offenbar komplett die Nerven verloren.


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„Da er augenscheinlich nicht in der Lage war, für sich selbst Sorge zu tragen, entschied der Dienstgruppenleiter der Bundespolizei, den 28-Jährigen in Gewahrsam zu nehmen“, so die Sprecherin. „Die Gewahrsamsfähigkeit wurde durch einen Amtsarzt bestätigt.“

Nicht nur sein Verhalten gegenüber der Polizei hat aber Folgen, auch seine Fünf-Euro-Aktion: Ihn erwarten nun Strafanzeigen wegen der Unterschlagung sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.