Mit Alkohol ins Flugzeug: Das geht leider nicht. Doch diese Nachricht konnte eine 60-Jährige am Flughafen Düsseldorf nur schwer verdauen.
Flughafen DüsseldorfBesoffene Frau darf nicht ins Flugzeug – und sorgt für Kopfschütteln
Diese Reise lief ganz anders als erwartet. Und sie endete frühzeitig – mit einem Aufenthalt im Polizeigewahrsam und mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im Gepäck!
Die Bundespolizei berichtet von einem Fall vom Freitag (4. März 2022) am Flughafen Düsseldorf. Im Mittelpunkt: eine 60-jährige Frau, die – fast wie ein Teenager – nach einer schlechten Nachricht komplett die Fassung verlor.
Flughafen Düsseldorf: Frau darf nicht fliegen und verliert die Fassung
Am Freitagmorgen war die Dame zum Airport gereist, um wie geplant einen Flug von Düsseldorf nach Dubrovnik (Kroatien) anzutreten. Allerdings: Die 60-Jährige hatte sich, vielleicht aus Flugangst, offenbar ordentlich „Mut angetrunken“. Die Damewar also offenbar besoffen: Wegen ihrer starken Alkoholisierung verweigerte die Fluggesellschaft ihre Beförderung am Abfluggate im Sicherheitsbereich.
Deswegen schaltete sich auch die Bundespolizei in den Fall ein. „Eine vor Ort befindliche Streife der Bundespolizei versuchte daraufhin, die torkelnde Frau aus dem Sicherheitsbereich zu verbringen, da diese nicht mehr in der Lage war, selbständig zu laufen“, erklärt eine Sprecherin.
Frau aus Winterberg (NRW) mit peinlicher Aktion im Flughafen von Düsseldorf
Die Frau leistete Widerstand, indem sie sich gegen die unterstützenden Griffe der Einsatzkräfte wehrte und mehrfach versuchte, in die entgegengesetzte Richtung zu fliehen. Als das nicht gelingt, warf sich die Frau auf den Boden und schrie lauthals um Hilfe. Ein peinlicher Auftritt, der ihr ohne Alkohol wahrscheinlich selbst extrem unangenehm ist.
Im Endeffekt gelang es den Einsatzkräften, die Frau aus Winterberg (NRW) zur Dienststelle der Bundespolizei zu bringen, wo sie einen Bluttest über sich ergehen lassen musste.
Sie blieb zur Ausnüchterung im Polizeigewahrsam und muss sich nun dem Ermittlungsverfahren wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte stellen. (tw)