Nachts wird es für so manchen Flieger am Düsseldorfer Flughafen richtig teuer. Die Gebühren für die Lärmklassen rangieren je nach Uhrzeit und Lautstärke zwischen 0 und unfassbaren 325.000 Euro.
Bis 325.000 EuroGebühren-Hammer gegen den Fluglärm in Düsseldorf
Ein tiefes Brummen reißt oft nicht nur die Menschen aus dem Schlaf, die in der direkten Nähe des Düsseldorfer Flughafens wohnen. Manche Flieger, die spätabends starten oder landen, sind wahre Lärmmaschinen. Der Airport steuert weiter gegen, hat eine neue Entgeltordnung für die Airlines erarbeitet, die seit 1. Januar gilt. Und die hat es in sich...
Denn der Flughafen hat ein Ziel: dass die Airlines „moderne und lärm- sowie emissionsarme Flugzeuge in Düsseldorf“ einsetzen „und nächtliche Starts oder Landungen“ vermeiden. Will zum Beispiel die Fluggesellschaft eines besonders lauten Fliegers wie A124 oder B743 (über 94 Dezibel) tagsüber in die Landeshauptstadt, kostet das 8000 Euro „Gebühr“.
Düsseldorfer Flughafen mit
Doch nach 22 Uhr wird es dann richtig happig. Ist ein Start oder eine Landung nach Mitternacht geplant, schlägt das seit 1. Januar mit 352.000 Euro zu Buche! Aber selbst für leisere Maschinen wie die B350 müssen die Airlines nachts deutlich mehr berappen.
Hier liegt die Dezibelzahl zwischen 70 und 74. Kosten tagsüber bis 22 Uhr: 35 Euro. Doch schon ein Anflug auf Düsseldorf um 23 Uhr kostet ab sofort 385 Euro. Im 15-Minuten-Takt steigen die Entgelte dann. Und enden für den leisen Flugzeugtyp dann bei immerhin 1540 Euro nach 0 Uhr.
Thomas Schnalke, Vorsitzender der Geschäftsführung des Düsseldorfer Flughafens: „Mit der Genehmigung unserer neuen Entgeltordnung konnten wir ein sehr ambitioniertes Vorhaben umsetzen. Sie ist das Ergebnis einer intensiven Diskussion mit unseren Airlinepartnern. Es ist uns gelungen, eine transparente, nachvollziehbare und für alle Airlines gleichermaßen geltende Regelung zu finden, die zeigt, unter welchen Bedingungen Flugzeuge in Düsseldorf eingesetzt werden können. Sie ist eine verlässliche Basis für das weitere Engagement der Airlines an unserem Standort.“
Düsseldorf: So „tricky“ ist das mit dem Nachtflugverbot
Im Vorfeld wurden die neuen Entgelte mit den Airlines abgesprochen. Denn die Flughafen-Geschäftsführung kann nicht „einfach so“ die Gebühren erhöhen. Geht es aber um Lärmschutz, Start- und Landezeiten oder Schadstoffemissionen kann, kann an der Preisschraube gedreht werden. Schnalke: „Unsere Entgeltordnung ist auch ein wesentlicher Baustein in unserem umfangreichen Maßnahmenpaket zum Schutz unserer Anwohner. Denn wir verfolgen weiter das Ziel, den Fluglärm, gerade auch in den Nachtzeiten, zu reduzieren.“
Aber gilt für Düsseldorf denn nicht ohnehin ein Nachtflugverbot? Jetzt wird es tricky. Für den Zeitraum 23 bis 6 Uhr gilt: „In diesem Zeitraum dürfen in Düsseldorf im Linien- und Charterverkehr keine Flugbewegungen koordiniert werden. Ein absolutes Flugverbot in dieser Zeit existiert jedoch nicht. Propellerflugzeuge mit Lärmzeugnis und einem maximalen Startgewicht bis zu neun Tonnen dürfen rund um die Uhr in Düsseldorf starten und landen.“ Damit trifft also die neue Entgeldordnung überwiegend Transportmaschinen.