Zwei Zöllner haben am Düsseldorfer Flughafen einen traurigen Fund gemacht – in einem Koffer voller Lebensmittel, eingewickelt in eine Plastiktüte.
Gehäutet und gebratenFlughafen Düsseldorf: Zöllner machen grausigen Fund in Koffer
Ihr Fleisch gilt in Asien und Afrika als Delikatesse, ihre Schuppen und andere Körperteile werden in rituellen Bräuchen verwendet ... Daher sind Schuppentiere in ihrem Bestand bedroht und stehen unter Schutz! Umso fassungsloser waren zwei Zöllner am Düsseldorfer Flughafen über das, was sie im Koffer einer Reisenden (42) fanden.
Wie das Hauptzollamt am Mittwoch (26. Januar 2022) bekannt gab, wurde die Frau auf einem Flug aus Ghana über die Niederlande kontrolliert.
Flughafen Düsseldorf: Reisende mit Koffer voller Lebensmittel unterwegs
Die 42-Jährige, die in Mönchengladbach wohnt, hatte aus Ghana umfangreiche „Mitbringsel“ dabei. Als die beiden Beamten des Zolls sie am 12. Januar 2022 am Flughafen Düsseldorf überprüften, staunten sie nicht schlecht. „Die Frau führte drei Koffer mit sich, von denen einer ausschließlich für Lebensmittel reserviert war“, so ein Sprecher des Hauptzollamtes Düsseldorf.
Neben Fisch und Gemüse, die einfuhrrechtlich als unbedenklich galten, stießen die Zöllner jedoch auch auf eine gut verpackte Plastiktüte. Darin ein Schuppentier, ein sogenanntes Pangolin – es war bereits gehäutet und gebraten.
Düsseldorfer Zöllner greifen wegen zweifelhafter Delikatesse durch
Der Zollsprecher: „Schuppentiere sind sowohl nach Europäischem Recht, als auch nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen besonders geschützt, sie haben den höchsten Schutzstatus inne.“ Damit sei die Einfuhr und der Handel mit ihnen streng verboten.
„Von den Zollbeamten darauf angesprochen, gab die Reisende an, dass es sich bei dem Pangolin um eine Delikatesse handelt, die sie von einer Farm in Ghana erwarb und die sie gedenkt, mit ihrer Familie zu verzehren“, erklärte der Sprecher weiter.
In den Genuss dieser zweifelhaften Delikatesse kam die Reisende allerdings nicht. Noch vor Ort leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes die Artenschutzbestimmungen gegen sie ein. Das Schuppentier wurde beschlagnahmt und anschließend vernichtet. (iri)