Schon am Samstag treten erste Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in NRW in Kraft. Das hat Ministerpräsident Hendrik Wüst bekannt gegeben.
NRW lockert Corona-BremseDiese Beschränkungen fallen ab Samstag weg
Jetzt lockert auch NRW die Corona-Bremse: Wie Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag (17. Februar) im Düsseldorfer Landtag ankündigte, werden ab Samstag, 19. Februar, maßgebliche Einschränkungen gekippt.
So sollen die Zugangsbeschränkungen im Handel ebenso fallen wie Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Bisher ist die Personenzahl bei privaten Zusammenkünften auf zehn begrenzt.
Corona: Land NRW kündigt weitere Lockerungen an
Für Ungeimpfte bleiben die Einschränkungen bis zum 19. März bestehen. Auch für Treffen, an denen eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten weiterhin Beschränkungen. Beim Einkaufen muss von allen weiter Maske getragen werden. Von Samstag an soll eine entsprechend aktualisierte Corona-Schutzverordnung das für NRW verankern.
Ab dem 4. März werden demnach Restaurants, Hotels und Kneipen auch in NRW nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch wieder für Menschen mit tagesaktuellem Negativtest ihre Türen öffnen können.
Für überregionale Großveranstaltungen wird laut Wüst gelten: In Innenräumen eine maximale Auslastung bis zu 60 Prozent der Höchstkapazität, aber nicht mehr als 6.000 Personen (Anmerkung der Redaktion: Zuvor hatte sich hier eine 0 zu viel eingeschlichen, sodass wir fälschlicherweise von 60.000 Personen berichtet hatten).
Im Freien dürfen 75 Prozent der Höchstkapazität ausgeschöpft, die Zahl von 25.000 Menschen aber nicht überschritten werden. NRW setzt damit 1:1 die Bund-Länder-Verabredungen vom Mittwoch um.
„Die Pandemie ist nicht vorbei, aber die aktuelle Entwicklung gibt uns Grund zur Hoffnung“, sagte Wüst. „So gehen wir gemeinsam von der Pandemie zurück in die Normalität.“ Dazu sei aber auch weiter Solidarität und Achtsamkeit nötig.
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz bekräftigte: „Wir brauchen über den 19. März hinaus für den Fall der Fälle eine Rechtsgrundlage für einen Basisschutz.“ Dazu gehörten das Maskentragen, Abstandhalten und weitere Maßnahmen. (dpa)