Die Bundespolizei mit einigen Treffern im Ruhrgebiet: In vier Fällen wurden Haftbefehle vollstreckt, einige Männer aus NRW mussten sofort ins Gefängnis.
Haftbefehle im Ruhrgebiet vollstrecktBundespolizei greift zu: Für Männer ging es schnurstracks in die JVA
Drei Städte, vier Festnahmen, sechs Haftbefehle – und obendrauf ein paar „Neuzugänge“ in der JVA: Wie die Bundespolizei berichtet, wurden am Freitag (11. Februar) einige gesuchte Personen im Ruhrgebiet gefasst. Einige von ihnen wanderten schnurstracks ins nächste Gefängnis! Ein Mann wurde sogar mit drei Haftbefehlen gesucht.
Gegen 3 Uhr am Morgen hielten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Bochum einen 26-Jährigen an. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab: Der Mann wurde per Haftbefehl gesucht.
Festnahme über Festnahme im Ruhrgebiet: Bundespolizei mit einigen Treffern
Das Amtsgericht Mannheim hatte den gebürtigen Essener wegen des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln zu 240 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. 193 Tagen hatte der Mann noch abzuleisten. Die Ersatzgeldstrafe in Höhe von fast 5000 Euro konnte er nicht aufbringen, darum ging es in die JVA.
Nur 45 Minuten später der nächste Fall: Der 54-Jährige im Hauptbahnhof Dortmund wurde mit gleich drei Haftbefehlen gesucht.
Das Amtsgericht Leipzig hatte den Mann 2017 wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 35 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. 2018 folgten 35 Tagen Haft wegen Diebstahls und 2019 40 weitere Tage wegen Körperverletzung. 110 Tage Knast konnte der Mann nun nicht mehr abwenden.
Zwei Fälle im Essener Hbf: Männer entziehen sich den Behörden
Gegen 10.30 Uhr das gleiche Spiel im Essener Hauptbahnhof: Mann, 43 Jahre, vom Amtsgericht Essen 2021 zu 260 Tagen Haft wegen Körperverletzung verurteilt. Die alternative Geldstrafe in Höhe von fast 2200 Euro war zu hoch, der Gang ins Gefängnis folgerichtig.
Und, zu guter Letzt, am Abend noch ein Treffer: Um 22 Uhr kontrollierten die Bundespolizisten im Hauptbahnhof Essen einen 21-Jährigen, der keine Maske trug. Auch er hatte sich trotz der Verurteilung zu 45 Tagen Haft wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (2019) bisher den Behörden entziehen können. Immerhin: Der Mann bezahlte die Geldstrafe von 400 Euro und blieb auf freiem Fuß. (tw)