Aus Eifersuchtt Narkose-Arzt wollte Mann mit Betäubungsmitteln töten

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Impfaktion ohne Anmeldung auf dem Wochenmarkt

In Israel hat ein Narkosearzt offenbar versucht einen Mann mithilfe von Betäubungsmittel zu ermorden. Das Motiv der Tat? Der Arzt war eifersüchtig auf den Patienten.

Tel Aviv. Ein Narkosearzt in Israel ist angeklagt, weil er versucht haben soll, den Partner seiner Angebeteten mit Betäubungsmitteln zu ermorden. Der 37-Jährige sei vor gut zwei Wochen in die Wohnung des Mannes in der Stadt Rechovot südlich von Tel Aviv eingedrungen. Das teilte das israelische Justizministerium am Mittwoch (28. Juli 2021) mit.

Der Frau - einer mit ihm arbeitenden Ärztin - habe er zuvor immer wieder Avancen gemacht. Wie die englischsprachige Zeitung „Jerusalem Post“ berichtet, hatte er zunächst eine Freundschaft zu ihr aufgebaut. Dann habe der Angeklagte angefangen seiner Kollegin Geschenke zu machen. Immer wieder schrieb er zudem Nachrichten, in denen er ihr seine Liebe gestand.

Israel: Narkosearzt will Konkurrent ermorden

Zudem werde ihm auch vorgeworfen, mit dem Handy seiner Damen und erwünschte Intimfotos von sich selbst aufgenommen zu haben.

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Den Zugang zur Wohnung hatte sich der Arzt offenbar mit einem Schlüssel verschaffen, den er seiner Herzensdame zuvor gestohlen hatte. Dort habe er den schlafenden Mann mit einem Elektro-Schocker angegriffen und versucht, ihm das Mittel zu spritzen.

Mordversuch mit Betäubungsmittel: Israelischer Arzt unter Verdacht

Der perfide Plan ging jedoch nicht auf: Das Opfer wachte auf und schaffte es, seinen Angreifer aus der Wohnung zu drängen. Kurze Zeit später hielt die israelische Polizei den Angeklagten an. In seinem Auto fand sie Injektionsflaschen mit starken Betäubungsmitteln.

Dieses könne von einer gewissen Dosis an tödlich wirken. Der Arzt wird jetzt wegen versuchten Mordes, Diebstahls und Einbruchs angeklagt. Sein Verteidiger Adi Carmell sagte der „Jerusalem Post”: „Mein Klient betont vehement, dass er niemanden habe verletzten wollen und ist sich sicher, dass sein Unschuld bewiesen werden wird.” (pvr mit dpa)