Auch auf der Balearen-Mallorca galten coronabedingt strikte Verhaltensregeln. Eine illegale Party im letzten Sommer könnte die Beteiligten nun mehrere Millionen Euro Bußgeld kosten.
MallorcaIllegale Privat-Partys in Villenviertel trotz Corona – die Strafen sind kaum zu fassen
von Lara Hamel (hl)
Die Corona-Einschränkungen haben wohl die meisten Menschen belastet – unter anderem auch jene, die wegen der Pandemie auf (regelmäßiges) Feiern verzichten mussten. Auch wenn der Sommer mancherorts Lockerungen zuließ, galten auf der beliebten Balearischen Insel Mallorca strenge Versammlungsregeln.
Vor etwas mehr als einem Jahr, am 21. August 2021, gewann die Feierlaune in Palma de Mallorca allerdings die Oberhand – trotz geltender Corona-Regeln. Vor allem das Villenviertel Son Vida wurde zum Party-Hotspot, wie die „Mallorca Zeitung“ berichtet.
Illegale Party auf Mallorca: Extreme Geldstrafe für alle Beteiligten
Polizistinnen und Polizisten rückten nachts zu einer Villa aus, ursprünglich wegen Lärmbelästigung, die von den Nachbarn gemeldet wurde. Dieser Vorwurf ließ sich rasch bestätigen, da mehrere Lautsprecher nicht nur die Party-Location, sondern auch die nähere Umgebung beschallten.
Das weitaus größere Problem stellte jedoch die Anzahl der Feiernden dar: Die Polizei sprach von 114 Menschen, die erfasst werden konnten. Dazu kamen wohl mehrere, die entkommen konnten. Wie viele Personen sich in dem als Feriendomizil deklarierten Haus also tatsächlich zusammenkamen, ist unklar.
Klar ist jedoch, dass diese illegale Villa-Feier nicht die Einzige in besagter Nacht war. Die „Mallorca Zeitung“ spricht sogar davon, dass der Sommer im Jahr 2021 generell von vielen eigentlich verbotenen Partys geprägt war.
Mallorca: Astronomische Strafen für Villa-Party
Für die von der Polizei Registrierten hat das nun drastische Folgen: Die Son Vida-Belegschaft blickt nun auf eine Strafzahlung von 60.000 Euro – pro Person.
Um der saftigen Geldbuße möglicherweise doch noch zu entgehen, können alle auf der Party Identifizierten in nächster Zeit die Akten einsehen, um Einspruch zu erheben. Wird dieser abgelehnt oder kommt es gar nicht erst zur „Gegenwehr“, müssen die ersten 30.000 Euro innerhalb der sogenannten „freiwilligen Zahlungsfrist“ beglichen werden und danach erst der Rest. Ob die Party diese Summen wert war, ist mehr als unwahrscheinlich.