Fiese GeschäftsmascheUnglaublich! Mann ersteigert Straße und erpresst dort Wohnende

Auf Dächern von Häusern in einer Gemeinde beim Landkreis Heilbronn sind Solaranlagen angebracht.

Ein Mann aus dem Hunsrück ersteigerte im Sommer 2022 eine Straße in Rheinland-Pfalz. Nun erpresst er die Anwohner (Symbolbild von Juni 2021).

Ein Mann hat eine schier unglaubliche Geschäftsidee – die sich bei näherem Hinsehen jedoch als fiese Abzocke entpuppt.

von Eva Gneisinger  (eg)

Genial oder dreist? Ein Mann aus Rheinböllen im Hunsrück ersteigert im Sommer 2022 auf einer Auktion in Köln eine Straße in Rheinland-Pfalz – auf welche Idee er dann kommt, ist kaum zu glauben.

Als die Anwohner der Siebenpfeifferstraße in Zweibrücken einen Brief mit dem Betreff „Bekanntmachung“ erhalten, staunen sie nicht schlecht. Darin erklärt der Käufer, dass er seit dem 1. Juli 2022 „der neue Eigentümer der Siebenpfeifferstraße Flurstück 1588/11“ sei.

Mann kauft Straße und erpresst Anwohner

Weiter verkündet er, dass er die Straße aufgrund fehlender Einträge über „Wege- bzw. Überfahrtsrechte für Ihre Grundstücke“ zukünftig sperren lassen werde. Dann der Hammer: Die Sperrung ließe sich verhindern, wenn jemand ihm die Straße abkaufen würden.

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Er freue sich auf kommende Angebote, schreibt der Käufer weiter. Diese sollten jedoch bis zum 3. Mai 2023 spätestens vorliegen, sonst sehe er sich „gezwungen, die Straße zu sperren“.

Um den Anwohnerinnen und Anwohnern den Ernst der Lage bewusst zu machen und gleichzeitig sein „Revier zu markieren“, malte der Straßenkäufer bereits rote Schlangenlinien auf die Straße, wie der „volksfreund“ berichtet. Betroffen von der fiesen Geschäftsidee seien insgesamt 14 Häuser mit 30 Parteien.

Fassungslos über die fiese Masche engagieren die Anwohnerinnen und Anwohner der Siebenpfeifferstraße einen Anwalt – sie fühlen sich erpresst und haben Sorge, der Käufer könnte mit Pollern die Straße absperren. Doch gegen den Kauf der Straße kann auch der Anwalt nicht vorgehen: Das Geschäft ist vollkommen rechtens.

Grund dafür ist das Aneignungsrecht des Fiskus. Interessentinnen und Interessenten dürfen laut dem Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz „gegen Entgelt zum Verkehrswert“ durch eine Eintragung ins Grundbuch Grundstücke erwerben, auf die der Staat keinen Anspruch erhebt – so wie bei der Siebenpfeifferstraße in Zweibrücken.

In der Vergangenheit lehnte die Stadt den Kauf der Straße ab – ganz zur Freude des Hunsrücker Käufers, der nun versucht, mit der angeblich für 2500 Euro gekauften Straße richtig Geld zu machen. Die Stadt Zweibrücken hat sich zu dem kuriosen Fall bislang noch nicht geäußert – am kommenden Mittwoch (19. April 2023) sollen Gespräche stattfinden.