Am 26. September sind Bundestagswahlen – und längst sind nicht alle Bürger in Deutschland gegen das Coronavirus (durch-)geimpft. Gilt die 3G-Regelung etwa auch in den Wahllokalen NRWs?
BundestagswahlDürfen auch Impfverweigerer wählen, oder wie sind die Regeln?
Düsseldorf/Berlin. Wenn die 3G-Regel etwa in Restaurants oder im Fitnessstudio gilt, müssen alle Besucherinnen und Besucher geimpft, genesen oder getestet sein. So auch im Wahllokal?
Manche denken: Klar, wer sich nicht an die Regel hält, darf halt nicht wählen – zumindest nicht vor Ort, statt dessen gibt es ja auch die Möglichkeit der Briefwahl.
Wahllokale in NRW: Gilt hier die 3G-Regel?
Aus der Corona-Verordnung des einwohnerstärksten Bundeslandes NRW geht hervor, dass etwa bei „öffentlichen Wahlen“ wie der Bundestagswahl keine 3G-Nachweise notwendig sind.
In einem Informationsblatt antwortet die Landeswahlleiterin Berlin auf die Frage „Gilt die 3G-Regel für den Zutritt zum Wahllokal?“ mit: „Nein, es besteht lediglich die Pflicht zum Tragen einer Maske.“
Laut Bundesregierung ist das „Wählen im Wahllokal ohne Corona-Impfung oder -Test möglich“. Demnach können auch Ungeimpfte und Ungetestete am 26. September vor Ort ihre Stimmen abgeben. Der Bundeswahlleiter verweist darauf, dass je nach Infektionslage in den einzelnen Bundesländern eine Maskenpflicht beim Gang zur Urne gelten könne. (dpa)