Im Herbst drohen erneut härtere Corona-Maßnahmen, darunter etwa Maskenpflicht, Impfnachweise und Abstandsregelungen: Die Gesundheitsministerinnen und -minister fordern weitgehende Corona-Befugnisse vom Bund. Nach dem Expertenbericht zur Bewertung der bisherigen Maßnahmen hat der Justizminister indes einige besonders harte Möglichkeiten ausgeschlossen.
Angst vor der schweren Herbst-WelleLänder planen erneut harte Corona-Maßnahmen
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben mit Blick auf die steigenden Corona-Infektionszahlen rasche Klarheit über gesetzliche Rahmenbedingungen für Eindämmungsmaßnahmen gefordert.
Der Bund müsse noch vor der Sommerpause einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, erklärte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) nach einer Sondersitzung am Freitag (1. Juni).
„Die Länder brauchen Rechtssicherheit, um auf die Lage reagieren zu können“, erklärte die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD).
Corona: „Müssen auf ungünstigstes Szenario vorbereitet sein“
„Wir müssen notfalls auf das ungünstige Szenario vorbereitet sein. Angesichts der zu erwartenden Infektionswelle im Herbst wollen wir uns die Erfahrungen der Vorjahre zunutze machen und frühzeitig mit wirksamen Instrumenten die Pandemie eindämmen.“
Zu den erforderlichen Basismaßnahmen gehören aus Sicht der GMK eine Maskenpflicht und Abstandsgebote in Innenräumen. Auch umfassende Testpflichten für Einrichtungen mit vulnerablen Personen wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, für Kitas und Schulen müssten möglich sein.
Hamburgs Sozial- und Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) erklärte: „Welche Veränderung des Pandemiegeschehens sich einstellen wird, ist nicht mit Gewissheit im Detail vorauszusehen.“ Deswegen müssten nun „die Hausaufgaben gemacht werden, um bundesrechtliche Regelungen zu schaffen“.
Corona: Länder fordern härtere Maßnahmen bei schlimmem Pandemieverlauf
Wenn die Basisschutzmaßnahmen nicht ausreichten, müssten bei einem schlimmen Pandemieverlauf auch weitere Eindämmungsmaßnahmen möglich sein. Dazu zählten laut GMK unter anderem Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen.
Kapazitätsbeschränkungen oder die Untersagung von Veranstaltungen und des Betriebs von Einrichtungen mit Publikumsverkehr sowie die Schließung von Bildungseinrichtungen sollten aber vermieden werden. Dennoch sollten die Länder die Befugnis haben, in besonders betroffenen Regionen auch diese Maßnahmen anzuordnen, „wenn dort eine Überlastung des Gesundheitssystems eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht“, heißt es in der Erklärung.
Corona: Justizminister schließt besonders harte Eingriffe aus
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht nach dem Expertenbericht zur Bewertung der Corona-Maßnahmen keine Grundlage mehr für eine Reihe bisher genutzter Mittel zur Bekämpfung der Pandemie. Es lasse sich „sicher sagen, dass Eingriffe wie Lockdowns, Schulschließungen und Ausgangssperren nicht mehr verhältnismäßig sind“, sagte Buschmann am Freitag in Berlin. „Mit diesen Instrumenten wollen wir nicht mehr arbeiten.“
Dagegen würden Masken in Innenräumen sicher „eine Rolle im Schutzkonzept für den Herbst spielen“, sagte Buschmann weiter. Der Justizminister zeigte sich „sehr zuversichtlich“, dass die Ampel-Koalition „im Laufe des Juli (...) einen guten Vorschlag“ für das Vorgehen im Herbst und Winter machen werde.
Buschmann beriet am Freitag bereits mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) über das künftige Infektionsschutzgesetz, das in seiner bisherigen Fassung zum 23. September ausläuft.
Corona: Lauterbach erwartet „schwere Herbstwelle“
Auch Lauterbach zeigte sich zuversichtlich über die anstehenden Beratungen mit Buschmann. Er habe mit dem Justizminister am Freitag in guter Atmosphäre beraten und werde dies in den nächsten Wochen fortsetzen, „so dass wir hoffentlich zu gutem Kompromiss kommen werden“. Er erwarte nach der aktuellen Sommerwelle eine „schwere Herbstwelle“, sagte der Gesundheitsminister.
In dem Sachverständigengutachten sieht Lauterbach eine gute Grundlage für die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes. Es werde Platz finden im Rahmen der regelmäßigen Beratungen und „zusätzliche wichtige Perspektiven“ eröffnen. Es würden aber auch andere Quellen in die Erarbeitung des neuen Gesetzes einfließen.
Das am Freitag vorgelegte Gutachten hatte eine gemischte Bilanz der bisherigen Maßnahmen gezogen. Maskenpflicht, Lockdown oder Zugangsbeschränkungen entfalteten durchaus eine Wirkung, diese sei aber begrenzt. (afp/mg)