Nach Gipfel in BerlinDie neuen Corona-Regeln ab 2. November im Überblick

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Angela Merkel verkündete am Mittwoch (28. Oktober) verschärfte Corona-Regeln für Deutschland.

Berlin – Der Bund will mit drastischen Kontaktbeschränkungen noch vor Weihnachten die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff bekommen.

Bundesweit werden ab 2. November bis Ende des Monats Freizeiteinrichtungen und Gastronomie geschlossen, Unterhaltungsveranstaltungen verboten und Kontakte in der Öffentlichkeit sowie Feiern auf Plätzen und in Wohnungen müssen eingeschränkt werden.

Das verkündete Kanzlerin Merkel nach ihrer Video-Konferenz mit den Ministerpräsidenten an diesem Mittwoch (28.10.).

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Corona-Regeln: Diese Maßnahmen gelten ab Montag, den 2. November 2020

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Öffentlichkeit, Feiern: Nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes dürfen sich gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.

Schulen und Kindergärten: Diese Einrichtungen bleiben geöffnet. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen einführen.

Einzelhandel: Einzelhandelsgeschäfte bleiben unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt ebenfalls geöffnet. Es müsse aber sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter aufhalte.

Unterhaltungsveranstaltungen: Theater, Opern oder Konzerthäuser müssen schließen. Dies gilt auch für Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen. Auch Bordelle und andere Prostitutionsstätten sollen geschlossen werden.

Sport: Freizeit- und Amateursportbetriebe müssen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Bei Spielen des Profi-Fußballs dürfen keine Zuschauer in die Stadien.

Gastronomie und Hotels: Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen werden. Ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind untersagt, Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen aufnehmen. Angebote sollten nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden. Die Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und auf Verwandtenbesuche zu verzichten.

Körperpflege: Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios müssen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sollen aber möglich sein. Friseursalons bleiben – anders als im Frühjahr – aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.

Wirtschaft: Industrie, Handwerk und Mittelstand soll sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden, heißt es im Entwurf. Die Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar soll Heimarbeit ermöglicht werden.

Hilfe für Unternehmen: Der Bund will Hilfen verlängern und die Konditionen etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft verbessern. Außerdem soll der Schnellkredit der staatseigenen KfW Bankengruppe für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst werden.

Risikogruppen: Für Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte werde es zügig und prioritär Corona-Schnelltests geben. Der besondere Schutz in diesem Bereich dürfe aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen.

Kontrollen: Zur Einhaltung der Maßnahmen werde flächendeckend die Kontrollen verstärkt. Zudem sollen Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger verstärkt über die Corona-Maßnahmen informieren „und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen“, heißt es in dem Papier.

Nach Ablauf von zwei Wochen sollen Kanzlerin und Länderchefs die erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.

Verschärfte Corona-Regeln im November sollen Weihnachten für Familien retten

„Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung“, heißt es in der Beschlussvorlage. Viele geplante Maßnahmen gleichen den Einschränkungen, die es bereits im Frühjahr während der ersten Corona-Welle gegeben hat.

Angela Merkel 27. Oktober

Angela Merkel kommt am 27. Oktober mit Mund-Nasen-Schutz zur Sitzung der Unions-Bundestagsfraktion. Am Mittwoch berät sie mit den Ministerpräsidenten über neue Corona-Maßnahmen.

Corona-Regeln: Reaktionen und Stimmen zu geplanten Maßnahmen für November

FDP-Partei- und -Fraktionschef Christian Lindner twitterte, die Kanzlerin wolle „unter anderem die Gastronomie komplett still legen. Das hielte ich für unnötig und deshalb auch für verfassungswidrig.“ SPD-Chef Norbert Walter-Borjans sagte der dpa: „Wir müssen die Dynamik des Virus aufhalten und mit vereinten Kräften alle notwendigen Maßnahmen ergreifen.“

Der Präsident des Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven sagte der dpa: „Der überwiegende Teil des Mittelstands verkraftet keinen weiteren Lockdown. Für Zehntausende Unternehmen käme dies einem Todesstoß gleich.“

Der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, sagte der dpa: „Sicherheit und Gesundheit haben die nächsten Wochen oberste Priorität. Bei den anstehenden Maßnahmen müssen wir aber auch die Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen bedenken.“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte einheitliche Maßstäbe in ganz Deutschland. „Damit weiterhin möglichst viele mitmachen, braucht es bei gleicher Lage auch die gleichen Beschränkungen“, sagte Vorstand Eugen Brysch der dpa. (dpa)