Gas- und Fernwärmekunden bekommen im Dezember die Abschlagszahlung für einen Monat erlassen. Der Bundesrat verabschiedete am Montag das sogenannte Erdgas-Soforthilfegesetz.
Entlastungen schon im DezemberBundesrat hat beschlossen: „Ganz wichtige Nachricht“
Der Bundesrat hat den Weg für die milliardenschwere einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden frei gemacht. Die Länderkammer verzichtete in einer Sondersitzung am Montag (14. November 2022) darauf, zu dem vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossenen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist es gebilligt.
Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt, was im kommenden März der Fall sein soll. Die Bundesregierung prüft aber ein Vorziehen auf Februar. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von neun Milliarden Euro.
Gaspreisbremse soll frühestens im Februar 2023 kommen
Vorgesehen ist, dass sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Das gilt zum Beispiel für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Der Entlastungsbetrag soll gutgeschrieben werden.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, es sei eine „ganz wichtige Nachricht“ für die Bürgerinnen und Bürger, dass die Soforthilfe auf den Weg gebracht werde.
„Das ist ein wichtiger Entlastungsschritt, eine ganz pragmatische Hilfe.“ Die Bundesregierung müsse aber in dieser Woche auch Klarheit schaffen, ab wann die Gaspreisbremse gelte und was das für die Monate Januar und Februar bedeute.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner, sagte zu, die Regierung werde alle Vorschläge noch im November ins Kabinett und in den Bundestag bringen. (mac/dpa/afp)