Gaga oder nicht?Malle-Sänger droht ausgerechnet wegen „Ballermann“ Ärger
Limburg – Mallorca-Sänger Lorenz Büffel darbt in der wegen Corona auftrittslosen Zeit und lässt seine Fans in den sozialen Netzwerken an seiner Sehnsucht und seinem Leid teilhaben. Doch als er am Mittwoch (10. März 2021) wieder das „Ich will Malle zurück“ mit einem emotionalen Beitrag anstimmte und dafür den Begriff „Ballermann“ verwendete, dauerte es nicht lange und es folgte eine Reaktion, mit der er nicht gerechnet hatte.
- Lorenz Büffel mit emotionalem „Ballermann“-Posting
- Posting von Lorenz Büffel sorgt für Ärger
- Abmahnung gegen Lorenz Büffel wegen „Ballermann“
Denn: Büffel veröffentlichte den Schriftverkehr mit den Markeninhabern des Begriffs „Ballermann“. Diese hätten sich bei ihm gemeldet und gedroht, ihr Markenrecht durchzusetzen, wenn das Posting nicht bis zum Donnerstag (11. März) um 12 Uhr entfernt sei.
Der Aufforderung werde er nachkommen, versicherte Lorenz Büffel in seiner Antwort, die er ebenfalls in den Kommentaren öffentlich machte: „Ich entschuldige mich dafür, dass mein Herz für den Ballermann schlägt und ich diese Marke in ihren Augen beschädige.“
Lorenz Büffel droht Abmahnung wegen „Ballermann“
Abmahnung für den „Ballermann“? Damit ist der „Johnny Däpp“-Sänger indes nicht alleine. Seit Jahren sind die Markeninhaber dafür bekannt, ihr Markenrecht gerichtlich durchzusetzen, wenn Veranstalter beispielsweise unangemeldet und unerlaubt den Begriff „Ballermann“ für Partys verwenden.
Stress mit dem „Ballermann“: Eine Szenerie passend zur Situation des Mallorca-Barden, der zuletzt auch mit seiner Foodtruck-Idee gescheitert war...