GNTMShow zerrt Ex-Kandidatin vor Gericht – Urteil könnte Heidi-Klum-Format für immer verändern

Das Foto hat die ehemalige GNTM-Kandidatin Lijana Kaggwa am 21. Februar 2021 auf ihrem Instagram-Profil hochgeladen.

Die ehemalige GNTM-Kandidatin Lijana Kaggwa (hier zu sehen auf einem Foto, das sie am 21. Februar 2021 bei Instagram teilte) hat vor Gericht einen Teilsieg gegen die Macher der Show errungen.

Vor rund zwei Monaten erhob die ehemalige GNTM-Kandidatin Lijana Kaggwa in einem Video schwere Vorwürfe gegen die Macher der Heidi-Klum-Show. Daraufhin folgte eine Klage gegen die junge Frau. Vor Gericht konnte Lijana nun aber einen Teilsieg erringen.

Ihr Video ging viral und erregte die Gemüter: Mitte Mai 2022 sorgte die ehemalige „Germany's Next Topmodel“-Kandidatin Lijana Kaggwa (25) mit einem Video bei Youtube für großes Aufsehen. In dem Clip erhob sie schwere Vorwürfe gegen die Macherinnen und Macher der Casting-Show.

Lijana hatte 2020 selbst an der Show teilgenommen, war nach massiven Anfeindungen im Internet aber freiwillig im Staffelfinale ausgestiegen. Anschließend benötigte sie psychologische Hilfe und Polizeischutz – sogar Morddrohungen soll die Ex-Kandidatin damals erhalten haben.

GNTM: Ex-Kandidatin Lijana erringt Teilsieg vor Gericht

In ihrem Youtube-Video hatte Lijana unter anderem behauptet, sie sei durch Manipulation und aus dem Zusammenhang gerissene Szenen als „Zicke“ dargestellt worden. Die Verantwortlichen der Show hätten so den Hass des Publikums genährt. Auch von „psychischer Gewalt“ war die Rede. Das Video wurde kurz vor dem Finale der diesjährigen Staffel von GNTM veröffentlicht – was den Verantwortlichen so gar nicht geschmeckt haben durfte.

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Die Produktionsfirmen Redseven und Seven.One Entertainment stellten daraufhin einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Lijana. Vor wenigen Tagen gab es nun ein Gerichtsurteil: Und Lijana bekommt in zwei von fünf Punkten Recht! Das Urteil könnte die Show sogar für immer verändern.

Mehreren Medien, darunter die Süddeutsche Zeitung, liegen die Gerichtsakten vor. Aber beginnen wir der Reihe nach: In drei von fünf Punkten bekamen die GNTM-Verantwortlichen Recht.

Lijana hatte in dem Video in dem Video den Vorwurf erhoben, die Kandidatinnen hätten nur einmal pro Woche eine Einkaufsliste für Lebensmittel verfassen dürfen. Diese Behauptung wurde ihr nun untersagt.

GNTM: Gerichtlich untersagt – das darf Lijana nun nicht mehr behaupten

Außerdem hatte sie behauptet, dass vor einem Catwalk die Füße einzelner Teilnehmerinnen eingecremt worden seien, um diese auf dem Laufsteg in High Heels zum Stürzen zu bringen. Auch das darf Lijana nun nicht mehr sagen. Die GNTM-Anwälte hatten vor Gericht argumentiert, „dass beabsichtigt gewesen sei, alle Teilnehmerinnen mit Bräunungscreme zu versehen.“

Sie hätten es nur zeitlich nicht mehr geschafft. Das Eincremen habe darüber hinaus nur optische Gründe gehabt. Das Gericht erkannte die Erklärung an, rügte die Produktionsfirma der Show mit Heidi Klum (49) aber: Die dürfte aus Sicht des Gerichts „dieses potenziell unfallträchtigen Verhaltens gebilligt haben“, habe es „jedenfalls nicht verhindert“.

Zuletzt darf Lijana ebenfalls nicht mehr behaupten, der den Kandidatinnen in der Show zu Verfügung gestellte Psychologe, sei gar kein Psychologe. Doch Lijana hat auch in zwei Punkten von dem Gericht Recht bekommen.

Gericht urteilt: GNTM-Verantwortliche schreiben „ganze Handlungen“ vor

Laut Bericht der „Süddeutsche Zeitung“ darf Lijana nämlich folgende Aussage weiter verbreiten: „Die Produktion von ‚Germany's Next Topmodel‘ hat mich am Set so manipuliert, dass ich dem Rollenbild der Zicke entspreche. Ganze Handlungen wurden mir vorgegeben.“

Das Gericht stellte fest, dass neben dem „Einwirken auf das gesamte Verhalten der Teilnehmerinnen zum Zwecke der filmischen Verwertung“ auch „ganze Handlungen vorgeschrieben“ werden.

Auch darf Lijana weiter behaupten, den Kandidatinnen der Show seien Zucker und Fett verboten werden. Einen sechsten Anklagepunkt ließen die Klägerinnen und Kläger selbst fallen: Lijana hätte gegen die Geheimhaltungsklausel verstoßen, welche alle GNTM-Kandidatinnen unterschreiben müssten.

Das Gericht schätzte die „umfassende und zeitlich unbefristete“ Vereinbarung als unwirksam ein, daraufhin ließen die GNTM-Verantwortlichen das Argument fallen. Laut der „Süddeutschen Zeitung“ könnte es sich dabei um Strategie handeln: Nun gibt es kein Urteil darüber, ob die Klausel wirklich ungültig ist – und damit auch keinen Präzedenzfall, der andere Kandidatinnen ermutigen könnte, ebenfalls auszupacken.

In einem Video des Youtube-Formats „Walulis Daily“ äußerte sich Lijanas Anwalt Simon Bergmann zufrieden mit dem Urteil: Die Produktionsfirmen hätten lediglich in „Nebenpunkten“ Recht bekommen. Der wesentliche Vorwurf von Lijana seien die vorgegebenen Handlungsstränge gewesen und hier habe das Gericht pro Lijana geurteilt.

GNTM-Urteil: Beide Seiten zeigen sich zufrieden

Bergmann sagte ebenfalls: „Ich glaube auch, dass das für die Zukunft weitreichende Folgen hat. Dass andere Teilnehmerinnen sich jetzt gleichermaßen (...) äußern in der Öffentlichkeit und über diese Produktionsbedingungen berichten.“

Doch auch ProSieben zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Christoph Körpfer, „Vice President Comedy & Show“ bei ProSieben, äußerte sich gegenüber „Walulis Daily“ schriftlich zu dem Prozess: „Dieser untersagt Frau Kaggwa erfreulicherweise bereits zentrale Punkte ihrer rufschädigenden Äußerungen.“

Bereits? Genau, denn die GNTM-Macherinnen und Macher haben schon ein zweites Verfahren gegen Lijana eingeleitet und klagen gegen weitere Aussagen von ihr. Lijana kündigte wiederum ein weiteres Enthüllungsvideo über die Show an.

Und Heidi Klum? Die hatte in Reaktion auf das Video bereits im Finale der diesjährigen GNTM-Staffel verkündet: „Liebe Kritiker, ich muss Sie leider enttäuschen. Wir machen genauso weiter wie bisher.“ (tab)