Sängerin und Ex-Dschungel-Königin Melanie Müller wurde jetzt wegen des Hitlergrußes zu Geldstrafe verurteilt: Doch das sollte sie offenbar nicht von einem Auftritt im „Oberbayern“ abhalten.
Nach Hitlergruß-UrteilMelanie Müller tritt am Ballermann auf – Gage lässt aufhorchen
Melanie Müller wurde am Freitag, 23. August 2024, vom Gericht zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt. Die Sängerin muss 160 Tagessätze zu je 500 Euro zahlen.
Dieses Urteil hielt Melanie Müller aber nicht davon ab, weiter aufzutreten. In der Nacht zu Samstag stand sie offenbar im „Oberbayern“ auf Mallorca auf der Bühne.
Melanie Müller: Nach Hitlergruß-Urteil tritt sie auf die Party-Bühne
Nach der Urteilsverkündung am Freitagnachmittag verließ Melanie Müller zunächst heimlich das Gericht durch einen Hintereingang. Stunden später trat sie bereits wieder auf die Party-Bühne.
Das Oberbayern habe die Ex-„Bachelor“-Teilnehmerin für eine Gage von 500 Euro gebucht, heißt es – dies entspricht exakt dem Tagessatz ihrer Geldstrafe. Darüber berichtete „Bild“.
Im gut gefüllten Oberbayern betrat Melanie Müller gegen 2.30 Uhr die Bühne und performte mehrere Coversongs, darunter sollen Lieder von Helene Fischer und der Band Böhse Onkelz gewesen sein.
Besonders pikant: Während ihres Auftritts kommentierte sie ihre Verurteilung offenbar ironisch, indem sie das Publikum mit Blick auf die Stimmung fragte: „Wollt ihr mich verarschen? ‚Oberbayern‘ pass auf! Ich habe schon einen Scheißtag gehabt.“ Die Fans sollen der Bitte, ihre Hände in die Luft zu heben, wohl nicht sofort begeistert gefolgt sein.
Nicht alle sehen Melanie Müllers Zukunft auf den Bühnen von Mallorca positiv. Ballermann-Kollege Ikke Hüftgold äußerte sich jetzt deutlich und meinte, Melanie sei „definitiv unbuchbar“.
Ikke Hüftgold erklärte weiter gegenüber der Nachrichtenseite „T-Online“: „Im ‚Oberbayern‘ habe ich eine klare Ansage gemacht, dass ich nicht auftrete, wenn sie am gleichen Abend im Laden ist.“
Doch vorerst singt sie weiter am Ballermann. Ein Auftritts-Verbot droht ihr nicht. Laut Star-Anwalt Bartolomé Salas Seguí ist das Zeigen faschistischer Darstellungen in Spanien weder als Verbrechen noch als Straftat eingestuft.
Zudem sei das Urteil gegen Melanie Müller derzeit noch nicht rechtskräftig. Erst dann gilt sie als vorbestraft. Aktuell hat die Schlagersängerin noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts vorzugehen.
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Dorothea Köhler) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.