Achtung, AutofahrerDas neue Jahr beginnt gleich mit einer schlechten Nachricht

Autofahrer müssen ab Januar noch tiefer in die Tasche greifen, wenn sie Benzin oder Diesel tanken. Was sich außerdem im Straßenverkehr ändert – eine Übersicht.

Das Jahr 2022 beginnt für die meisten Autofahrer mit einer schlechten Nachricht: Die Preise für Diesel und Benzin steigen erneut. Zudem gelten schärfere Regeln für die Förderung von Plug-in-Hybriden. Ansonsten aber halten sich die Änderungen im Straßenverkehr in Grenzen. Das kommt unter anderem auf Auto- und Motorradfahrer, Lkw-Fahrer und Radler im nächsten Jahr zu:

Diesel und Benzin werden ab Januar 2022 teurer

Der Kraftstoff dürfte im kommenden Jahr teuer bleiben. Denn am 1. Januar erhöht sich der CO2-Preis auf 30 Euro pro Tonne, wodurch der Preis für den Liter Benzin um 8,4 Cent steigt. Diesel wird um 9,5 Cent teurer. Wie viel der Sprit an der Tankstelle letztlich kostet, hängt aber auch von der Ölpreisentwicklung ab.

Unterm Strich aber müsse die Politik aufpassen, dass Mobilität nicht zum Luxus für Reiche werde, meint Gerrit Reichel vom Automobil-Club Verkehr (ACV): „Es wäre unsozial und auch unfair, die Autofahrer durch massive Preissteigerungen besonders stark zu belasten, während zum Beispiel Energiekonzerne die steigenden CO2-Preise an die Verbraucher weitergeben können.“ Viele Menschen mit niedrigen Einkommen speziell in ländlichen Regionen würden noch viele Jahre auf erschwingliche Privat-Pkw mit Verbrennungsmotoren angewiesen sein.

Ab 2022: Maskenpflicht im Verbandskasten

Corona hin oder her, im Auto wird es in jedem Fall eine Maskenpflicht geben. Denn für 2022 ist das obligatorische Mitführen von Masken im Verbandskasten geplant. Dem ADAC zufolge soll hierfür die entsprechende DIN-Norm für Verbandskästen angepasst werden. Sie schreibt vor, was in das Notfallset gehört. Zukünftig soll der Verbandskasten dann wohl auch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen beinhalten. Wann die Neuregelung kommt und ab wann die zwei Masken mitgeführt werden müssen, steht allerdings noch nicht fest.

Neue Fahrassistenten ab 6. Juli 2022

Neue Pkw-Typen müssen ab dem 6. Juli mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Vorgeschrieben ist dann beispielsweise der intelligente Geschwindigkeitsassistent ISA (Intelligent Speed Assistance), der beim Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit warnen soll. Auch ein Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistent sowie ein Müdigkeitswarner werden für neue Typenzulassungen Pflicht.

„Eine wichtige und schon längst überfällige Maßnahme ist zudem der verpflichtende Einbau von Abbiegeassistenten für Lkw“, sagt Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). „Für tatsächlich mehr Sicherheit auf den Straßen müssen jetzt allerdings noch die bestehenden Lkw-Flotten nachgerüstet werden.“ Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ist der Abbiegeassistent ab 2022 vorgeschrieben. Ab Juli 2024 müssen dann alle Neufahrzeuge mit den Assistenten ausgestattet sein.

Hybridförderung wird 2022 verschärft

Die Förderung für Plug-in-Hybride (PHEV) wird zum neuen Jahr neu geregelt: Den Zuschuss von bis zu 6750 Euro gibt es nur noch dann, wenn das Fahrzeug eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweist oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Die neue Bundesregierung plant zudem, die Mindestreichweite voraussichtlich ab 2023 auf 80 km festzulegen. Gleichzeitig soll die 50g-CO2-Regel ab 1. Oktober 2022 entfallen.

Besitzer von rein elektrisch betriebenen Autos können außerdem ab 2022 von der sogenannten Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) profitieren: Unabhängig davon, ob das E-Auto neu, gebraucht oder geleast ist, können Fahrzeughalter die CO2-Einsparung ihres Stromers einfach zertifizieren lassen und an einen Dienstleister verkaufen.

Alte Führerscheine müssen getauscht werden

Autofahrerinnen und Autofahrer, die noch mit einem sprichwörtlich alten „Lappen“ unterwegs sind, sollten nicht die Frist zum Tausch in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein verpassen. „Das betrifft jetzt die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958. Die Umtausch-Frist für sie geht eigentlich nur noch bis zum 19. Januar 2022“, sagt Jürgen Grieving vom ADAC.

Da es coronabedingt aber zu sehr langen Wartezeiten bei der Bearbeitung kommt, haben die Verkehrsminister bei ihrer letzten Tagung vorgeschlagen, bis zum 19. Juli 2022 keine Bußgelder zu verhängen. Denn wer ansonsten ab dem 20. Januar noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papier-Führerschein unterwegs ist, könnte mit einem Verwarngeld von 10 Euro belangt werden. Der Umtausch des Führerscheins kostet 25 Euro.

Für Radfahrer zunächst keine neuen Regeln 2022

Keine Neuerungen oder Änderungen sind bislang für Radler in Sicht. „Der im November in Kraft getretene Bußgeldkatalog ist die letzte Neuerung, die auch Fahrradfahrende betrifft“, sagt David Koßmann vom Pressedienst Fahrrad (pd-f). Weitere Änderungen hätte die alte Bundesregierung nicht mehr auf den Weg gebracht. „Jetzt heißt es abwarten, was die neue Bundesregierung für die Radler tut.“

Der neue Bußgeldkatalog ist seit 9. November 2021 gültig und sieht etwa deutlich höhere Bußgelder für Autofahrer vor, die auf Rad- und Fußwegen parken. Statt bisher 10 oder 20 Euro werden jetzt mindestens 55 Euro fällig, sogar ein Punkt kann folgen. Auch das Radfahren auf dem Gehweg ist teurer geworden: vorher 10, jetzt 55 Euro.

Den Kalender im Auge behalten sollten Autofahrer, die mit ihrem Wagen zuletzt 2020 bei der Hauptuntersuchung waren. Die Plakette ist nur zwei Jahre gültig, bei Neuwagen drei. Wer mit seinem fünf Jahre alten Wagen also beispielsweise im Mai 2020 zuletzt bei der HU war, muss sein Auto im Mai 2022 wieder von einer Prüforganisation wie Dekra, Tüv oder KÜS überprüfen lassen.

Wenn die HU um mehr als zwei Monate überzogen wird, erweitert sich die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung - und die Gebühr erhöht sich aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um 20 Prozent, so der ADAC. (dpa)