Wer vor der Corona-Pandemie eine Pauschalreise gebucht hatte, schaute später oft in die Röhre - und bekam dafür einen Gutschein. Der ist nun bald nicht mehr gültig. Das aber ist kein Grund zur Sorge.
Wegen CoronaReisegutschein bald nicht mehr gültig?
Viele Pauschaltouristen haben im Jahr 2020 einen Reisegutschein akzeptiert, wenn eine vor der Corona-Pandemie gebuchte Reise abgesagt werden musste. Viele von ihnen bekommen derzeit Post von ihrem Reiseveranstalter und werden darin gebeten, den Gutschein bis Ende des Jahres 2021 einzulösen. Warum ist das so?
Für Reiseverträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden, gelten gesetzlich klare Regeln: Die Gutscheine, die Verbraucher hier ausnahmsweise statt einer finanziellen Erstattung bekommen haben, sind staatlich gegen eine Pleite des Veranstalters abgesichert. Und sie verlieren Ende 2021 ihre Gültigkeit. Gutscheininhaber müssen sich aber keine Sorgen machen: Werden die Gutscheine nicht genutzt, muss der Veranstalter das Geld binnen 14 Tagen auszahlen.
Reisegutschein und Corona: Was Verbraucherschützer raten
Tiana Schönbohm von der Verbraucherzentrale Niedersachsen rät betroffenen Urlaubern: „Zunächst sollte ich überlegen, ob ich den Gutschein tatsächlich jetzt einlösen möchte und mich nicht unter Druck setzen lassen.“
Wer gerade keinen Urlaub buchen möchte, sollte sich das Geld am besten auszahlen lassen, rät die Expertin. Der Grund: Wird der Gutschein vom Veranstalter verlängert oder ein neuer ausgestellt, greift die staatliche Garantie nicht mehr. Wer dagegen Geld zurückbekommt, kann davon später immer noch einen Urlaub buchen.
Reisegutschein und Corona: Der rechtliche Hintergrund
Reisegutscheine waren im Corona-Jahr 2020 lange sehr umstritten. Die Bundesregierung hatte zunächst erwogen, Gutscheine zur Pflicht zu machen - wie andere EU-Staaten. Das hätte die Reisebranche entlastet, die immense Rückerstattungen für abgesagte Urlaube fürchtete.
Doch die EU-Kommission erhob Einwände. Deshalb entschloss sich die Bundesregierung zu einer Garantie - und zwar für Gutscheine für ausgefallene Pauschalreisen, die bereits vor dem 8. März 2020 gebucht worden waren. So mussten diese Kunden nicht fürchten, bei einer Pleite des Veranstalters auf wertlosen Gutscheinen sitzen zu bleiben.
Ende 2021 verstreicht nun die Frist zur Einlösung. Urlauber sollten die Auszahlung des Gutscheins „vehement verlangen“, rät Verbraucherschützerin Schönbohm. Das scheint nach ihren Angaben manchmal nötig zu sein: „Die Erfahrung der vergangenen Monate hat gezeigt, dass die Reiseveranstalter mit Erstattungen eher zögerlich waren und teilweise auch bei den Gutscheinen zu tricksen versuchten.“ (dpa)