Damit es am Ballermann künftig weniger eskalativ und mehr gesittet zugeht, hat das Kabinett 2020 einige Maßnahmen und Regeln erlassen. Einige davon haben allerdings so ihre Tücken, die für die Gastro vor Ort zur Geduldsprobe wird.
Regel-Wirrwarr auf MallorcaSkurrile Vorschrift sorgt für Ärger: „Wie soll man das den Gästen erklären?“
Wer dieses Jahr Urlaub auf Mallorca macht, der muss eine Menge Regeln beachten. Denn auf der Baleareninsel gibt es eine Reihe von Benimmregeln, an die sich Urlaubende halten müssen. EXPRESS.de berichtete.
So gibt es in einigen Lokalen eine Kleiderordnung, Strandkleidung und Flip-Flops werden dort gar nicht gerne gesehen. Zudem hat das Kabinett der Balearen vor drei Jahren ein Maßnahmen-Paket verabschiedet, das gegen den Sauftourismus helfen und diesen eindämmen soll.
Mallorca: Regeln gegen Sauftourismus führe zu Problemen
Viele Regeln davon werden auch von den Gastronominnen und Gastronomen vor Ort befürwortet. So sind Alkohol-Flatrates, alkoholische Freigetränke und Saufgelage in der Öffentlichkeit streng untersagt. Doch einige Maßnahmen haben auch so ihren Tücken.
Zum Beispiel die Vorschrift, dass Supermärkte und andere Geschäfte am Ballermann ab 21.30 Uhr keinen Alkohol mehr außer Haus verkaufen dürfen. Wie Beatrice Ciccardini von dem Lokal „Zur Krone“ gegenüber EXPRESS.de berichtet, muss ein Supermarkt in ihrer Nachbarschaft nun um 21.30 Uhr komplett schließen. Weil er Alkohol im Sortiment hat.
Doch es sind besonders zwei Regeln, die den Wirten und Wirtinnen vor Ort zu schaffen machen. So dürfen die Gäste vor Ort gekaufte, alkoholische Getränke nur auf der Terrasse der Lokalitäten trinken. Im „Et Dömsche“ wurde dafür sogar der entsprechende Bereich mit gelben Markierungen gekennzeichnet.
Alkoholverbot und Rauchverbot machen Gastronomen auf Mallorca zu schaffen
Tritt nun ein Besucher oder eine Besucherin mit ihrem Glas Bier über diese Markierung, muss das Personal sie darauf hinweisen, innerhalb der Markierung zu bleiben. Mit vorangeschrittener Uhrzeit und einem damit verbundenen, steigenden Alkoholpegel der Gäste keine leichte Aufgabe.
Denn es gibt ein weiteres Problem. Das Rauchverbot in Lokalen und auf den Terrassen. Dies wurde als Schutzmaßnahme während der Corona-Pandemie eingeführt und gilt auf Mallorca weiterhin. Zwar rechne man damit, dass es in baldiger Zukunft fallen wird, aktuell müssen sich jedoch noch alle daran halten.
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Und das führt zu einem Konflikt: Das Glas Bier oder Wein darf nur auf der Terrasse konsumiert werden, sprich: innerhalb der Markierung. Wer dazu allerdings noch eine Zigarette rauchen möchte, der darf dies nur auf der Straße, außerhalb der Markierung tun. „Wir haben hier eine gelbe Linie, wo unsere Tische stehen und darauf dürfen die Leute trinken, aber nicht rauchen. Und hinter der gelben Linien darf geraucht werden, aber nicht getrunken, weil da ist dann Alkoholverbot“, berichtet „Et Dömsche“-Besitzer Maximilian Grantin-Rohkst.
Ein Regel-Wirrwarr, der auch Michael Bohrmann vom Deutschen Eck an der Bierstraße schon erlebt hat. „Wenn Sie draußen an den Stehtischen stehen und das Glas vor ihnen steht, ist alles okay. Aber wenn sie mit dem Glas nur einen Schritt zur Seite gehen, ist es wieder verboten. Wie soll man das den Gästen erklären?“, so der Gastronom. Ebenso verboten sei es, wenn man die Hand, in der man eine angezündete Zigarette hält, auf dem Stehtisch abstützt. Ein Regel-Chaos, von dem viele Urlauber und Urlauberinnen vermutlich nicht einmal etwas wissen. Die beiden deutschen Gastronomen hoffen daher darauf, dass zumindest das Rauchverbot bald Geschichte ist. (mei)