Mehl ist von einem aktuellen Rückruf betroffen. Es enthält Giftstoffe, die unangenehme gesundheitliche Folgen nach sich ziehen können.
Achtung, RückrufHersteller warnt vor Mehl: Produkt mit Giftstoffen verunreinigt
Back-Fans aufgepasst! Ein Mehl ist von einem aktuellen Rückruf betroffen und kann gesundheitliche Beschwerden verursachen.
So hat der Hersteller Bauck GmbH auf seiner Website bekannt gegeben, „dass in den Produkten erhöhte Gehalte an Tropanalkaloiden ermittelt wurden“. Von einem Verzehr des Mehls wird daher dringend abgeraten.
Vorsicht, Rückruf: Dieses Mehl sollte nicht verzehrt werden
Mehl ist aus der Küche der meisten Haushalte kaum wegzudenken. Ganz egal, ob für Kuchen, Brot oder Pizzateig – wer gerne backt, kommt nur selten ohne das beliebte Pulver aus. Jetzt gibt es allerdings eine klare Warnung vor einem Produkt.
Konkret betrifft der Rückruf das „Bauckhof Bio Teffmehl Vollkorn, glutenfrei“ mit der Charge-Nummer 227824 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19. September 2023 sowie die Charge-Nuemmer 228871 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30. Oktober 2023.
Hier der aktuelle Mehl-Rückruf in der Übersicht:
- Produkt: Bauckhof Bio Teffmehl Vollkorn, glutenfrei
- Hersteller: Bauck GmbH
- Charge: 227824 und 228871
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 19.9.2023 und 30.10.2023
Aber was sind die in dem Mehl erhöht erhaltenen Tropanalkaloiden eigentlich und was bewirken sie genau? Laut „produktwarnung.eu“ handelt es sich bei Tropanalkaloiden um „sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, die in zahlreichen Pflanzen natürlich vorkommen und bei der Ernte unbeabsichtigt in Lebensmittel wie Mais gelangen können“.
Der Verzehr des vom Rückruf betroffenen Mehls kann aufgrund des Giftstoffs zu vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie zum Beispiel Übelkeit, Benommenheit und Kopfschmerzen führen.
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„Wir raten dringend vom Verzehr dieser Ware ab. Die Charge kann im Handel umgetauscht oder zurückgegeben werden“, warnt der Hersteller Bauck GmbH vor seinem Mehl. Auch alle anderen Charge-Nummern des Produktes können zurückgegeben werden. Diese seien zwar nicht vom Rückruf betroffen, es handle sich jedoch um eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Das Mehl war in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen im Handel. (gr)