Dreister Trick der HerstellerDarauf solltet ihr beim Kauf von Glühwein unbedingt achten

Vorweihnachtszeit ist Glühweinzeit! Doch Achtung: Bei den verpackten Glühweinen ist nicht immer klar, was genau in dem Getränk steckt...

von Klara Indernach  (KI)

Mit dem Einzug kühlerer Tage und der Vorweihnachtszeit startet auch die Saison des Glühweins, eines der beliebtesten Heißgetränke der kalten Jahreszeit. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher greifen dabei zu fertigen Produkten aus Supermärkten oder Discountern, um den warmen Wein auch zuhause zu genießen. Doch nicht jeder weiß, was genau in diesen vorgefertigten Glühweinen steckt.

Laut der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) ist es für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent nämlich nicht erforderlich, eine Zutatenliste oder Nährwertangaben auf dem Produkt anzubringen. Das betrifft also auch Glühwein.

Glühwein: Zutatenliste muss nicht auf der Verpackung stehen

Die Verbraucherschutz-Website „lebensmittelklarheit.de“ weist darauf hin, dass, selbst wenn mit einer speziellen Rezeptur auf dem Etikett geworben wird, die Hersteller nicht verpflichtet sind, die genauen Inhaltsstoffe ihres Produktes anzugeben. Dies gilt sowohl für Mixgetränke als auch speziell für Glühwein.

Alles zum Thema Weihnachtsmarkt

Die Bestandteile von Glühwein sind durch die Glühwein-Verordnung (Verordnung (EG) 251/2014 Anlage II B, Ziffer 8) klar geregelt. Er muss aus Rotwein, Weißwein oder einer Mischung daraus bestehen und Zimt sowie Gewürznelken enthalten. Zusätze wie Zucker, Glukosesirup und Aromen sind ebenfalls erlaubt, falls nötig.

Hier auch lesen: Kölns günstigster Weihnachtsmarkt läuft schon – Tasse für einen Euro

Interessanterweise muss Glühwein mindestens sieben Volumenprozent Alkohol enthalten, um als solcher bezeichnet werden zu dürfen. Die Verordnung gibt jedoch nicht vor, dass nur Originalzutaten verwendet werden müssen.

Hersteller können also, oft aus Kostengründen, teure Gewürze durch preisgünstigere Aromen ersetzen, ohne dies auf der Verpackung anzugeben. Werbung mit einer „originalen Rezeptur“ oder speziellen Gewürzen ist somit eher ein Marketingtrick als eine verlässliche Produktinformation.

Für Konsumenten und Konsumentinnen, die genau wissen möchten, was in ihrem Glühwein steckt, empfiehlt sich ein Blick auf die Internetseite des Herstellers oder das Scannen des QR-Codes auf dem Etikett, der zu weiterführenden Informationen über die Zutaten führen sollte. Diese Vorgehensweise ist Teil des seit 2023 geltenden Weinrechts.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Paulina Meissner) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.