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Dringend!Apfelschorle-Rückruf bei Edeka und Netto

Aktueller Rückruf für Apfelschorlen: Die Flaschen können platzen! Edeka- und Netto-Produkte sind davon betroffen.

Achtung, Apfelschorlen-Fans! Aktuell gibt es einen dringenden Rückruf von Edeka, Netto und Marktkauf bei eurem Lieblingsgetränk.

Der Grund: Die Apfelsaftschorlen in PET-Flaschen können bersten. Der Rückruf betrifft sowohl die „Gut&Günstig Apfelschorle“ als auch die „StarDrink Apfelschorle“ in den Größen 0,5 Liter und 1,5 Liter.

„Weil im Abfüllprozess von Apfelschorlen von Netto und Edeka in Einzelfällen womöglich Hefen in die Flaschen geraten sind, können die Getränke sich trüben oder sogar gären“, so der Hersteller Refresco Deutschland am Mittwoch (3. Juli). Die Gärung verursacht einen Druckanstieg, der die Kunststoffflaschen zum Platzen bringen kann.

Alles zum Thema Rückruf

Betroffen von dem dringenden Rückruf sind folgende Apfelschorlen:

Edeka und Marktkauf:

  1. Artikel: Gut&Günstig Apfelschorle
  2. Inhalt: 0,5 Liter PET Flasche
  3. Mindesthaltbarkeitsdaten: 10.12.24, 11.12.24, 12.12.24, 13.12.24, 24.12.24, 25.12.24, 26.12.24
  1. Artikel: Gut&Günstig Apfelschorle
  2. Inhalt: 1,5 Liter PET Flasche
  3. Mindesthaltbarkeitsdaten: 05.12.24, 06.12.24, 07.12.24

Netto Marken-Discount:

  1. Artikel: StarDrink Apfelschorle
  2. Inhalt: 0,5 Liter PET Flasche
  3. Mindesthaltbarkeitsdaten: 01.12.24, 13.12.24, 27.12.24
  1. Artikel: StarDrink Apfelschorle
  2. Inhalt: 1,5 Liter PET Flasche
  3. Mindesthaltbarkeitsdaten: 04.12.24, 05.12.24, 19.12.24, 21.12.24
Die „StarDrink“- Apfelschorle in der Plastikflasche.

Rückruf bei Netto: Die „StarDrink“- Apfelschorle in der Plastikflasche.

Die betroffenen „Gut&Günstig“ Apfelschorlen wurden im gesamten Bundesgebiet verkauft. Die „StarDrink“-Apfelschorlen sind mit Ausnahme des Saarlands ebenfalls bundesweit verkauft worden.

Anzeichen einer möglichen Kontamination sind aufgeblähte Flaschen oder ungewöhnlich trübes Getränk. In diesem Fall sollten Flaschen nicht geöffnet, sondern vorsichtig entsorgt werden. Selbst wenn die Apfelschorle äußerlich normal erscheint, empfiehlt sich eine vorsorgliche Entsorgung.

Kundinnen und Kunden, die eine der betroffenen Apfelschorlen erworben haben, können sich an den jeweiligen Supermarkt wenden. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt auch ohne Kassenbon.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Stefanie Puk) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.