Der Hersteller einer beliebten Eissorte ruft sein Produkt zurück.
Achtung, RückrufVorsicht vor beliebtem Speiseeis – Verzehr kann gesundheitliche Folgen haben
Eis bietet im Sommer eine willkommene Erfrischung – von folgendem Produkt sollten Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch lieber die Finger lassen.
Der Hersteller Elvis Eis ruft eine Geschmacksrichtung aus seiner Produktpalette aufgrund einer fehlerhaften Etikettierung nun zurück. Das Speiseeis enthält demnach Gluten, welches als Allergen nicht auf der Allergenkennzeichnung aufgelistet wurde. Erst kürzlich wurden Allergikerinnen und Allergiker vor dem Verzehr eines bestimmten Brotes gewarnt.
Vorsicht: Beliebtes Speiseeis enthält Gluten
Bei dem Produkt handelt es sich um die Eissorte Minze Zartbitter im 400-Milliliter-Glas. Das Produkt sei „trotz umfangreicher Maßnahmen zur Produktsicherheit aufgrund eines menschlichen Fehlers für zwei Produktionstage nicht korrekt etikettiert worden“ heißt es in der offiziellen Mitteilung des Herstellers.
Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit sollen das Produkt nicht verzehren. Bei ihnen kann das glutenhaltige Eis zu Bauchschmerzen und Durchfall führen. Für andere Personen sei der Verzehr unbedenklich, so der Hersteller.
Folgende Chargen sind von der fehlerhaften Allergenkennzeichnung betroffen:
- MHD30.04.2025/Charge241631 MZ
- MHD30.04.2025/Charge241731MZ
- MHD30.05.2025/Charge241951MZ
- MHD30.04.2025/Charge241441MZ1
Das Speiseeis wird deutschlandweit unter anderem bei Rewe, Edeka, Kaufland und Marktkauf und Globus verkauft. Sollte ein vom Rückruf betroffenes Produkt gekauft worden sein, so können sich Verbraucherinnen und Verbraucher für die Rückerstattung an den Hersteller wenden.
Unter dem Betreff Rückruf „ELIVS Minze Zartbitter“ sollen Kundinnen und Kunden ein Foto des Produkts senden, auf dem das Mindesthaltbarkeitsdatum gut zu erkennen ist. Die E-Mail-Adresse lautet info@elviseis.de.