Kündigung wegen KrankheitstagenEhepaar arbeitet seit Jahren bei dm – nun sollten beide ihren Job verlieren

Eine Mitarbeiterin räumt in einem Drogeriemarkt der Kette dm-drogerie markt Müsli ein. Aufgrund der Ausbreitung des Coronaviruses kaufen Kunden momentan stärker ein.

Unser undatiertes Symbolbild zeigt einen dm Drogeriemarkt in Stuttgart - die Person auf dem Foto hat nichts mit dem Fall aus dem Artikel zu tun.

Jeder wird mal krank, das ist klar. Doch ein Ehepaar, das viele Jahre bei dm gearbeitet hat, kassierte jetzt die Kündigung von der Drogerie-Kette. Für die Eheleute geht es damit an die Existenz, denn sie haben auch drei Kinder zu versorgen.

von Klara Indernach  (KI)

Die renommierte Gewerkschaft ver.di hatte zu einer Solidaritätskundgebung für ein gekündigtes Ehepaar aufgerufen, welches im dm Verteilzentrum in Waghäusel, Landkreis Karlsruhe, tätig war.

Am Freitag (27. Oktober 2023) wurde die Kündigung des Ehepaars vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Und vorweg: Das Arbeitsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Kündigung der beiden dm-Mitarbeiter unwirksam ist. Darüber berichtet unter anderem der SWR. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dm kündigt Ehepaar wegen Krankheitstagen

Was war passiert? Ende Mai 2023 erhielten beide nahezu zeitgleich die Kündigung von der Karlsruher Drogeriemarktkette. Laut ver.di wurde die hohe Anzahl an Krankheitstagen als Kündigungsgrund angegeben.

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Mit einer Dienstzeit von 17 und zwölf Jahren sind sie langjährige Mitarbeiter des Unternehmens. Besonders brisant: Das Paar hat drei Kinder zwischen acht und 18 Jahren, sodass die Kündigungen die Existenz der gesamten fünfköpfigen Familie gefährden, so ver.di.

Ver.di äußerte auch Bedenken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen im dm-Verteilzentrum in Waghäusel. Während aktueller Tarifverhandlungen berichteten Mitarbeiter über zunehmenden Druck durch den Arbeitgeber. Darüber hinaus hat die Gewerkschaft festgestellt, dass die Zahl krankheitsbedingter Kündigungen gegenüber früheren Jahren merklich angestiegen ist.

dm beruft sich auf Kündigungsrecht in Deutschland

dm gab vor der Gerichtsverhandlung dem SWR gegenüber eine Stellungnahme ab, in der das Unternehmen auf das Kündigungsrecht in Deutschland hinweist. Krankheitsbedingte Kündigungen können demnach ausgesprochen werden, sofern über einen Zeitraum von drei Jahren jährlich mindestens sechs Wochen Krankheitsabwesenheit verzeichnet werden und Wiedereingliederungsbemühungen erfolglos blieben.

Das Unternehmen dm betonte: „Gerade weil wir uns bei dm sowohl für die Arbeitsgemeinschaft als auch für jeden einzelnen Mitarbeitenden verantwortlich fühlen, orientieren wir uns an diesen Maßstäben bei der schwierigen Entscheidung einer krankheitsbedingten Kündigung.“

Die Solidaritätskundgebung am Friedrichsplatz, direkt neben dem Karlsruher Arbeitsgericht, zog etwa 120 Beschäftigte von verschiedenen Einzelhandelsunternehmen an. Darunter waren auch Vertreter von H&M, Ikea, Primark, Kaufland und natürlich aus dem dm Verteilzentrum in Waghäusel. (ki/dok)

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