Achtung, aktueller Rückruf: Wer gern selbst kocht und dabei oft Gewürze verwendet, der sollte jetzt unbedingt in seinen Küchenschrank gucken. Dort könnte nämlich eine Gesundheitsgefahr lauern.
Aktueller RückrufBeliebtes Gewürz betroffen – Stoff ist krebserregend
Rückruf in ganz Deutschland: Es geht um Zimt, der in vielen Geschäften verkauft worden ist. Das Gewürz enthält einen Stoff, der die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern beeinträchtigen und gefährden kann.
Das vom Rückruf betroffene Produkt stammt von der KAR GmbH. Das Unternehmen veröffentlichte nun eine Pressemitteilung zum Zimt. Wie die Firma mitteilt, wurde in der Ware Ethylenoxid nachgewiesen. Hier alle Infos zum Rückruf-Artikel in der Übersicht:
- Artikel: SULTAN Zimt, gemahlen
- Inhalt: 70g im Glas mit Schraubverschluss
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 15.03.2023
Rückruf: Zimt mit Ethylenoxid belastet – gefährlicher Stoff
Die Gewürze unter dem Namen Sultan - so wie auch der Zimt - werden in Deutschland häufig in türkischen Läden zum Verkauf angeboten. Das Ethylenoxid gilt als potenziell gesundheitsschädlich. „Ethylenoxid selbst kann erbgutverändernd und krebserregend sein“, warnt die KAR GmbH öffentlich. Deswegen soll der Zimt, der dem Rückruf unterliegt, auch nicht mehr verwendet und verzehrt werden.
Was ist Ethylenoxid? Dabei handelt es sich um ein Gas, das entzündlich ist. Laut dem „Lebensmittelverband Deutschland“ wird das Gas zur Entkeimung von Lebensmitteln eingesetzt.
Ungefährlich ist Ethylenoxid offenbar nicht, denn die Nutzung in der EU ist nicht erlaubt. Im Jahr 2020 gab es erstmals Meldungen zu Ethylenoxid in Lebensmitteln, die in der EU verkauft wurden. Dazu gehörten Johannisbrotkernmehl und Sesam aus Indien sowie Johannisbrotkernmehl aus der Türkei.
Rückruf von Zimt: Rückgabe im jeweiligen Laden
Doch wie waren die belasteten Lebensmittel in die EU gekommen? „Die Sesamsamen stammten offenbar in erster Linie aus Schiffsladungen, die über die Niederlande in die EU gelangt sind, und dann über die Niederlande und Belgien auf weitere Länder verteilt wurden“, schreibt der Lebensmittelverband Deutschland.
Auch wenn der Zimt in mehreren kleinen türkischen Einzelhandelsgeschäften angeboten wurde, bleiben Kundinnen und Kunden nicht auf der gesundheitsschädlichen Ware sitzen. „Kunden können die Ware zur Verkaufsstelle zurückbringen, der Kaufpreis wird erstattet“, verspricht die KAR GmbH. (dok)