Achtung, wichtige Info für Verbraucherinnen und Verbraucher: Schnitzel, die unter anderem bei Edeka verkauft wurden, werden aktuell zurückgerufen.
Großer RückrufBeliebtes Edeka-Produkt aus Tiefkühlung betroffen – Warnung vor Fremdkörpern
Großer Rückruf bei Edeka: Es geht um ein sehr beliebtes Fleisch-Produkt aus der Tiefkühlung. Grund sind Fremdköper im Lebensmittel.
Die Supermarktkette ruft gefrorene Schnitzel zurück. In dem Produkt könnten sich auffällige Plastikteilchen befinden, die nicht essbar sind und im schlimmsten Fall zu Verletzungen führen können. Konkret geht es um die tiefgekühlten „EDEKA Mini Schnitzel“ aus flüssig gewürztem Schweinefleisch, paniert und vorgegart.
Details zum vom Rückruf betroffenen Tiefkühl-Produkt:
- Inhalt: 400-Gramm-Packung
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 08.05.2022
- Identitätskennzeichnung: „DE NW 20028 EG“ (Aufdruck jeweils auf der langen Verpackungsseitenkante).
Edeka: Rückruf von Schnitzeln aus der Tiefkühlung wegen Fremdkörpern
Das Unternehmen Tillman’s Convenience teilte am 25. November 2021 mit, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich in dem Tiefkühl-Produkt mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum und der genannten Identitätskennzeichnung rote Kunststoff-Fremdkörper befinden. Darüber berichtete jetzt unter anderem das Verbraucher-Portal „Produktwarnung.eu“.
In diesem Fall wären beim Verzehr der Schnitzel gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht völlig ausgeschlossen.
Verkauft wurden die Schnitzel auf regionaler Ebene vorwiegend bei Edeka und Marktkauf in:
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Brandenburg
- Berlin
- Bremen
- Sachsen
- Bayern
- Teilen von Thüringen
- an Bayern angrenzenden Gebiete von Baden-Württemberg
- Teilen von Nordrhein-Westfalen
Rückruf Lebensmittel: Tiefkühl-Schnitzel von Edeka betroffen
Die Tillman’s Convenience GmbH und die betroffenen Handelsunternehmen haben die entsprechende Ware bereits unverzüglich aus dem Verkauf genommen. Artikel mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten oder Artikel mit anderen Identitätskennzeichen seien nicht vom Rückruf betroffen.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Tiefkühl-Schnitzel mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum gekauft haben, können das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in problemlos den Supermarkt-Filialen zurückgeben. (jba)