Verbrauchertäuschung?Diese Produkte dürfen das Stiftung-Warentest-Siegel nicht mehr tragen

Eine Frau geht an dem Logo der Stiftung Warentest vorbei.

Nicht alle Produkte halten ihren Qualitätsstandard. Das Symbolfoto wurde am 4. Dezember 2024 in Berlin aufgenommen.

Das Stiftung-Warentest-Siegel steht für Qualität. Aber nicht immer behalten die Produkte diese Qualität bei, das Siegel jedoch schon. In einigen Fällen muss es deswegen nachträglich entzogen werden.

von Sarah Istel  (sai)

Viele Menschen verlassen sich auf die Testergebnisse von Stiftung Warentest. Sie gelten als zuverlässiges Qualitätsurteil, das Verbraucherinnen und Verbraucher schützen soll. Wenn Unternehmen ihre Produkte mit dem Stiftung-Warentest-Siegel bewerben wollen, müssen sie einen Lizenzvertrag abschließen.

Stiftung Warentest testet regelmäßig bereits von ihnen ausgezeichnete Produkte nach. So soll festgestellt werden, ob Produkte noch den gleichen Qualitätsstandard haben. Viele Produkte im Nachtest von 2023 wiesen keine Veränderungen auf, ein paar allerdings musste das Stiftung-Warentest-Siegel entzogen werden.

Das Voll­wasch­mittel von Edeka

Auch Waschmittel im Supermarkt werden getestet. Die Eigenmarke von Edeka etwa landet regelmäßig bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einkaufswagen.

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2019 warb Edeka bei ihrem Gut & Günstig Ultra Vollwaschmittel mit einem guten Qualitätsurteil. Allerdings war in der Packung ein anderes Produkt als das, welches das Qualitätsurteil ein Jahr vorher von Stiftung Warentest bekommen hat. Die Nachprüfung ergab, dass das Pulver weniger von einer bestimmten Reinigungschemikalie enthielt und somit Flecken deutlich schlechter entfernte.

Deswegen kündigte Stiftung Warentest ihren Lizenzvertrag mit Edeka für dieses Vollwaschmittel.

Jedoch tanzte nicht nur dieses Produkt aus der Reihe: Auch das rezepturgleiche Wasch­mittel Bravil Activ Plus von Netto Marken-Discount musste das Stiftung-Warentest-Siegel entfernen.

Das Hundefutter von Nestlé

Ebenfalls als gut wurde das Hundefutter Purina Beneful von Nestlé 2016 bewertet. In der Nachprüfung stellte sich allerdings heraus, dass deutlich zu wenig Vitamin A in dem Trockenfutter enthalten war als zum Zeitpunkt des ursprünglichen Tests.

Vitamin A ist aber essenziell für eine ausgewogene Ernährung. Deswegen darf das Produkt nicht mehr mit dem Stiftung-Warentest-Siegel werben.

Ein smartes Türschloss

Das smarte Türschloss Abus Home­Tec Pro CFA3000 schnitt 2020 im Test gut ab, allerdings warnte das Bundes­amt für Sicherheit in der Informations­technik 2022 vor einer Sicherheitslücke. Das Schloss kann gehackt werden, und laut Hersteller lässt sich diese Sicherheitslücke nicht durch ein Software-Update beheben. Somit ist das Schloss fast unbrauchbar geworden, und darf nicht mehr das Stiftung-Warentest-Siegel tragen.

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Die Matratze von MFO

Für einen guten Schlaf braucht man auch eine gute Matratze. Im Matratzentest 2020 schnitt die VitaSan 7-Zonen-Kalt­schaum­matratze von MFO als einer der besten ab, beim Nachtest veränderte sie sich dann jedoch plötzlich sehr stark im Punkt Härtegrad.

Laut Hersteller wurde an der Matratze nichts verändert, doch da sie im Nachtest so stark abweichende Ergebnisse lieferte, kündigte Stiftung Warentest auch hier den Lizenzvertrag.

Der Sous-vide-Garer Allpax SVU

Negativ aufgefallen in einem Nachtest ist der Sous-vide-Garer Allpax SVU. Er weist veränderte Stromverbräuche und Garzeiten auf und es lag ihm keine Gartabelle bei - im Test würde dies mit einem mangelhaft bewertet werden.

Weitere Produkte, die den Nachtest nicht bestanden haben

Die oben genannten Produkte sind nicht die einzigen, die in den letzten Jahren nicht mehr mit dem Stiftung-Warentest-Siegel werben dürfen. Unter anderem sind diese betroffen:

  1. Remind.me (Wechsel­service für Gast­arife)
  2. Fahr­radhelm Melon Urban Active
  3. Hack­fleisch Biohack­fleisch Bio+
  4. Auto­kinder­sitz Migo Saturn mit Isofix-Basis Solar
  5. BB-Creme Olaz Total Effects 7 in one

Weitere Produkte, die dazu zählen, findet man jeweils in den einzelnen Produkttests von Stiftung Warentest (Stichwort „Im Nachtest aufgefallen“) sowie auf deren Website.