Im Fall um das mögliche Sexualdelikt im Kölner Agrippabad gibt es Neuigkeiten. Von den zunächst acht Beschuldigten wird nur einer angeklagt.
Mädchen (13) missbraucht?Agrippabad-Fall: Anklage gegen Kölner (16), aber sieben Verfahren eingestellt
Der Fall beschäftigte Köln so sehr wie kaum ein anderer in den vergangenen Jahren: das (mögliche) Sexualdelikt im Kölner Agrippabad.
Der Vorfall ereignete sich am 17. September 2023. Am Sonntagabend gegen 18.20 Uhr soll ein 13-jähriges Mädchen im Außenbecken von acht jungen Männern im Alter von 16 bis 26 Jahren bedrängt worden sein. Jetzt ist klar: Gegen sieben von ihnen sind die Verfahren eingestellt.
Wurde 13-Jährige im Kölner Agrippabad sexuell belästigt?
Wie die „Kölnische Rundschau“ unter Berufung auf die Kölner Staatsanwaltschaft berichtet, sei nur Anklage gegen einen der Beteiligten erhoben worden.
Der Jugendliche ist erst 16, zählt zu den Jüngsten der Gruppe. Weil er minderjährig ist, teilt die Staatsanwaltschaft keine weiteren Details im Bezug auf die Tat vor mehr als sieben Monaten mit. Der Vorwurf lautet sexuelle Belästigung und sexuelle Nötigung.
„Gegen die restlichen sieben Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, weil sich der für eine Anklageerhebung erforderliche hinreichende Tatverdacht nach Auswertung sämtlicher Beweise nicht begründen ließ“, teilte Oberstaatsanwalt UIrich Bremer mit.
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Der 16-Jährige lebt seit 2017 in Köln und erhält dort „subsidiären Schutz“, da er in seiner Heimat gefährdet wäre. Das geht aus dem Bericht des Innenministeriums zu dem Fall hervor, den im Oktober 2023 die AfD angefordert hatte.
Darin heißt es: Das 13-jährige Opfer soll „deutlich älter“ gewirkt haben. Das Mädchen befand sich mit zwei Freundinnen im Schwimmbad.
Agrippabad-Fall: Aus Spaß im Außenbecken wurde bitterer Ernst
Demnach sollen während des Vorfalls die Beschuldigten, weitere Badegäste sowie die Freundinnen im Außenbecken eine Polonaise gebildet haben, aus welcher sich anschließend eine spielerische Wasserschlacht entwickelt haben soll.
In diesem Zusammenhang soll der 16-Jährige die 13-Jährige sexuell genötigt haben. Er soll ihr unter anderem in den Bikini gegriffen haben. Das Innenministerium betonte, dass der Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs oder einer versuchten Vergewaltigung nicht (mehr) gegeben sei.
Gegen die übrigen Beschuldigten aus dem Agrippabad, das bald für mehr als ein Jahr schließt, war gemäß Paragraf 184j StGB wegen „Straftaten aus Gruppen“ ermittelt worden. Zu einer Anklage kommt es hier aber nicht. Der Paragraf wurde nach den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht 2015 eingeführt und sieht eine Strafbarkeit vor, wenn sich eine Gruppe bildet, aus der heraus jemand eine Person sexuell attackiert.
Der 13-Jährigen war es gelungen, sich zu befreien und den Bademeister zu informieren, der die Polizei alarmierte. Die Einsatzkräfte stellten die acht zunächst Verdächtigen am Ausgang des Schwimmbads. Wann mit einem Prozess zu rechnen ist, lässt sich aktuell noch nicht absehen.