Dubai-SchokoladeAldi darf das Hype-Produkt nicht mehr verkaufen – Kölner Gericht greift ein

Das Kölner Landgericht stoppt vorerst den Hype um Dubai-Schokolade. Zumindest bei dem Discounter Aldi Süd.

von Matthias Trzeciak  (mt)

Der Hype um die Süßigkeit ist auch in Köln ein Riesenthema. So verkaufte im Dezember 2024 der Discounter Aldi Süd die beliebte Dubai-Schokolade. Doch jetzt hat das Landgericht Köln wichtige Beschlüsse gefasst.

In einem Eilbeschluss hat das Landgericht Aldi untersagt, „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ zu verkaufen. Das berichtet der Branchendienst „Lebensmittelzeitung“.

Dubai-Schokolade: Kölner Gericht spricht Verbot aus

Das Problem: Das Produkt stamme nicht aus Dubai und es bestehe die Gefahr einer Verbrauchertäuschung.

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Laut Gericht verstößt die Bezeichnung „Dubai Handmade Chocolate“ auf dem Produkt gegen das Markenrecht (§ 127). Die Schokolade erwecke den fälschlichen Eindruck, in Dubai hergestellt worden zu sein. So werde über die tatsächliche geografische Herkunft getäuscht.

Bei dem Dubai-Beschluss vom 6. Januar 2025 handelt es sich demnach um eine Einzelfall-, nicht um Grundsatzentscheidung. In Zukunft können also noch andere Urteile gesprochen werden.

Am 16. Dezember 2024 hatte Aldi Süd mit dem Verkauf der Dubai-Schokolade begonnen und bei einigen Kunden und Kundinnen für Frust gesorgt. So hatte sich unter anderem vor der Filiale in Pulheim eine lange Schlange gebildet.

Dubai-Schokolade von Aldi.

Am Montag (16. Dezember 2024) wurde bei Aldi Süd diese Dubai-Schokolade verkauft.

Aldi verkaufte die trendige Dubai-Schokolade für 3,79 Euro pro 100-Gramm-Tafel.

Damit unter den Käuferinnen und Käufern keine Panik ausbrach, hatte der Discounter die Abgabe reguliert: Nur zwei Tafeln pro Person wurden abgegeben. Die Schokolade war auch nicht auf der Verkaufsfläche angeboten, sondern gab es an einer Kasse beim Bezahlvorgang.

Dubai-Schokolade wird bei Aldi-Süd nicht mehr verkauft

Geklagt hatte der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex in Deutschland verkauft. Im Wiederholungsfall droht Aldi Süd ein Ordnungsgeld.

Aldi Süd äußerte sich bisher nicht zu dem Beschluss aus Köln. Das betreffende Produkt ist allerdings nicht mehr in den Filialen oder im Onlineshop verfügbar, wird aber auf der Webseite des Discounters noch beworben. Aldi Süd kann noch Widerspruch einlegen.

Aldi wird das „Verbot“ vermutlich nicht allzu hart treffen. Denn glaubt man den Forschern und Forscherinnen des Instituts für Generationenforschung, ist der Schokoladen-Hype bald vorbei. In einer repräsentativen Umfrage unter 2030 Teilnehmern und Teilnehmerinnen gaben 95 Prozent der Konsumenten und Konsumentinnen der Schokolade an, sie empfänden die Süßigkeit als zu teuer. Mehr als 60 Prozent planten demnach keinen weiteren Kauf.