Baby totgeschütteltEltern (30, 35) kommen nicht zu Prozess in Köln – jetzt die Festnahme

Zwei Bestatter tragen einen kleinen Kindersarg.

Wegen des gewaltsamen Todes eines Säuglings sollte am Dienstag (21. Mai 2024) der Prozess in Köln beginnen. Das Symbolfoto wurde im Juni 2017 bei einem Familiendrama in Altenfeld (Thüringen) gemacht.

Wegen des gewaltsamen Todes ihres Säuglings sollten sich die Eltern vor dem Kölner Landgericht verantworten. Doch Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger warteten vergeblich auf das Paar.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Sie sollen ihr 14 Wochen altes Babys tot geschüttelt haben – doch sich dafür vor Gericht verantworten: Fehlanzeige!

Zu dem Prozess, der am Dienstag (21. Mai 2024) um 14 Uhr vor dem Kölner Landgericht beginnen sollte, waren alle erschienen – nur das beschuldigte Paar (30, 35) aus Gummersbach nicht. Gegen beide wurden daher Haftbefehle erlassen. Am Donnerstag (23. Mai) dann die Info: Der Vater wurde festgenommen!

Prozessstart in Köln geplatzt – Eltern per Haftbefehl gesucht

Demnach wurde der 35-Jährige bereits am Mittwoch von der Polizei in seiner Wohnung angetroffen und sitzt inzwischen in U-Haft. Wo die Mutter des toten Säuglings steckt, ist unklar. Sie wird weiterhin per Haftbefehl gesucht.

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Beim geplanten Prozessbeginn am Dienstag hatte der Verteidiger des 35-Jährigen das Gericht informiert, dass er mehrfach versucht habe, seinen Mandanten zu sprechen. Dies sei aber nie gelungen. Der Verteidiger der Frau gab an, dass er noch am Donnerstag mit seiner Mandantin gesprochen, seither aber keinen Kontakt mehr zu ihr habe.

Laut Gerüchten aus dem Familienkreis sollte sich zumindest der beschuldigte Mann ins Ausland abgesetzt haben. Die Gerüchten haben sich nun als falsch herausgestellt.

Schlimme Vorwürfe gegen Paar aus Gummersbach: Baby totgeschüttelt

Der 35-Jährige und seine Partnerin sollen am 21. Mai 2022 in ihrer Wohnung in Gummersbach-Derschlag das gemeinsame Baby über einen mehrminütigen Zeitraum geschüttelt haben. So heftig, dass das Kind ein Schütteltrauma sowie einen Gehirnschädelbruch erlitt und wenige Tage später im Krankenhaus auf der Intensivstation starb.

Die Eltern waren zunächst wegen fahrlässiger Tötung vor dem Gummersbacher Amtsgericht angeklagt worden. Doch der dortige Richter legte den Fall dem Landgericht zur Prüfung vor. Die zuständige Große Strafkammer hatte den Fall anschließend an sich gezogen und dahin gehend einen rechtlichen Hinweis erteilt, dass auch eine Körperverletzung mit Todesfolge vorliegen könne – wie im Fall eines Kölners, der seine fünfeinhalb Wochen alte Tochter tot schüttelte.

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Während der Strafrahmen bei einer fahrlässigen Tötung von einer Geldbuße bis zu fünf Jahren Haft reicht, kann eine Körperverletzung mit Todesfolge mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden. Wegen fehlender Haftgründe waren die angeklagten Eltern des toten Babys nicht in U-Haft, sondern auf freiem Fuß.

Nachdem das Paar aus Gummersbach nicht zum Prozessbeginn vor dem Kölner Landgericht erschienen war, wurde dieser zunächst auf den 29. Mai vertagt. (mit dpa)