Wegen WaffenbesitzkarteEx-Teilhaber an verbotenem „Compact“-Magazin mit Klatsche vor Kölner Gericht

Eine Mitarbeiterin einer Bahnhofsbuchhandlung hält eine Ausgabe des Magazins „Compact“, um es danach aus dem Sortiment zu nehmen.

Eine Ausgabde des Compact-Magazins, fotografiert am 16. Juli 2024 in Bayern. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Magazin sowie die Conspect Film GmbH verboten.

Klatsche für einen früheren Teilhaber am verbotenen Compact-Magazin: Das Kölner Verwaltungsgericht hat seinen Eilantrag in Sachen Waffenbesitzkarte abgelehnt.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Das Verbot des Magazins „Compact“ sorgt für Wirbel. Vom Bundesamt für Verfassungsschutz seit Juli 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, zog das Bundesinnenministerium im Juli 2024 einen Schlussstrich.

Das Magazin mit Hauptsitz in Brandenburg wehrt sich gegen das Verbot. Derweil gibt es in Köln einen Nebenschauplatz. Genauer gesagt: am Verwaltungsgericht.

Compact-Magazin: Früherer Teilhaber scheitert vor Kölner Gericht

Wie das Kölner Gericht am Freitag (9. August 2024) bekannt gab, hat es einen Eilantrag eines früheren Teilhabers der Compact-Magazin GmbH abgelehnt.

Alles zum Thema Polizei Köln

Der Mann, der nach Informationen von EXPRESS.de aus dem Rhein-Erft-Kreis kommt, wollte erreichen, dass er seine beiden Waffenbesitzkarten zurückbekommt.

Diese hatte die Polizei einkassiert und somit seine waffenrechtliche Erlaubnis mit sofortiger Wirkung widerrufen, nachdem die Compact-Magazin GmbH im Juli 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden war.

Der Mann, bei dem es sich um einen Hobbyjäger handeln soll, hatte auf den zwei Waffenbesitzkarten eine ganze Menge Waffen.

Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts gegenüber EXPRESS.de erklärte, handelte es sich dabei um insgesamt zwölf erlaubnispflichtige Waffen.

Kölner Verwaltungsgericht: Antragsteller „voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig“

Der Antragsteller hatte laut Verwaltungsgericht 2005 einen Vertrag mit der Compact-Magazin GmbH geschlossen, wonach er als stiller Gesellschafter mit einer Einlage von 5000 Euro an dem Magazin beteiligt war. Seit dem 31. Dezember 2023 ist er das nicht mehr.

Grund offenbar genug für den Mann, dass er seine Waffenbesitzkarten wieder haben will und somit auch Waffen wieder rechtmäßig besitzen und (zum Jagen) nutzen dürfte.

Amtsgericht, Landgericht ...

Diese Gerichte gibt es in Köln

Blick aus der Luft auf die Hochhäuser des Justizzentrums.

Das Kölner Amtsgericht befinden sich im Justizzentrum an der Luxemburger Straße in Köln-Sülz. Es ist nach dem in München das zweitgrößte in Deutschland, was daran liegt, dass in den größeren Städten Berlin und Hamburg die Zuständigkeit jeweils auf mehrere Gerichte verteilt ist. Weitere Teile des Kölner Amtsgerichts (unter anderem Nachlass- und Zwangsversteigerungsgericht) sind gemeinsam mit dem Oberlandesgericht am Reichenspergerplatz in Köln-Neustadt-Nord untergebracht. Das Symbolfoto stammt vom 25. August 2023.

An der Fassade des Justizzentrums befindet sich der Schriftzug Landgericht.

Das Landgericht befindet sich (wie das Amtsgericht) im 1981 eingeweihten Justizzentrum in Sülz. Es existiert seit 1820 und war bis 1981 schwerpunktmäßig im Gerichtsgebäude Appellhofplatz untergebracht, doch dort wurde es zu eng. Das Kölner Landgericht ist das größte der drei Landgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln und eines der größten Deutschlands.

An der Fassade befindet sich der Schriftzug Arbeitsgericht.

Das Kölner Arbeitsgericht an der Blumenthalstraße 33 ist nicht nur das größte in NRW, sondern in ganz Deutschland. Außerdem das älteste. Bereits seit 1811 wird in Köln Arbeitsrecht gesprochen. Das Arbeitsgericht ist nicht nur zuständig für die kreisfreie Stadt Köln, sondern auch im Rhein-Erft-Kreis für Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling, im Rheinisch-Bergischen-Kreis für Bergisch Gladbach, Kürten, Odenthal, Overath und Rösrath. An gleicher Adresse hat auch das Landesarbeitsgericht seinen Sitz. Das Symbolfoto wurde aufgenommen am 21. September 2011

Vor einem mehrstöckigen Gebäude steht eine Tafel mit den Worten „Landesarbeitsgericht Arbeitsgericht“.

Das Landesarbeitsgericht ist neben Hamm und Düsseldorf eines (und dabei das jüngste) von drei Landesarbeitsgerichten von NRW. Zum Kölner Landesarbeitsgerichtsbezirk gehören die vier Arbeitsgerichte Aachen, Bonn, Köln und Siegburg. Das Foto wurde am 14. Februar 2024 aufgenommen.

Der Eingangsbereich zum Verwaltungsgericht in Köln.

Das Verwaltungsgericht liegt am Appellhofplatz. Dort wurde am 6. November 1826 das erste Gerichtsgebäude seiner Bestimmung übergeben: Der Appellationsgerichtshof beherbergte mit Ausnahme der Friedensgerichte (aus denen gingen später die Amtsgerichte hervor) sämtliche Kölner Gerichte einschließlich der Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft. 1879 wurde aus dem Appellationsgerichtshof das Oberlandesgericht und ein Neubau errichtet. Das Symbolfoto ist vom 2. September 2016.

Die Fassade des Oberlandesgerichts ist prächtig mit vielen Verzierungen.

Das Oberlandesgericht (OLG) am Reichenspergerplatz ist eines der drei Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Das prächtige Gebäude wurde nach den Plänen des Geheimen Oberbaurats Paul Thoemer von 1907 bis 1911 errichtet und am 7. Oktober 1911 eingeweiht. Damals war es das größte Gerichtsgebäude Deutschlands. Beim Kölner OLG arbeiten etwa 120 Richter beziehungsweise Richterinnen. Das Symbolfoto ist aus April 2018.

1/6

Doch das Gericht lehnte seinen Eilantrag mit der Begründung ab, dass der Antragsteller „voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig“ ist. Der Mann sei im maßgeblichen Zeitraum der letzten fünf Jahre Mitglied einer Vereinigung, die Bestrebungen gegen die verfassungsgemäße Ordnung verfolgt habe.

Hier lesen: Fall schlägt hohe Wellen: ADAC-Betriebsrats-Chefin kämpft vor Gericht gegen Kündigung

Der Abschluss eines Gesellschaftervertrages sei vergleichbar mit dem Aufnahmeantrag eines Vereinsmitglieds. Zudem, so das Gericht weiter, genüge die bloße passive Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Einer darüberhinausgehenden individuellen verfassungsfeindlichen Betätigung bedürfe es nicht.

Gegen den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die dann das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden würde.