Wirbel am AirportFlug nach Köln/Bonn umgeleitet – Mann (24) muss deshalb sofort in Haft

Menschen gehen durch den Flughafen Köln/Bonn, auch eine Streife der Bundespolizei ist zu sehen.

Am Flughafen Köln/Bonn, hier ein Foto aus dem Sommer 2022, landete die Bundespolizei einen echten Zufallstreffer.

Am Flughafen Köln/Bonn hat eine Flugumleitung für eine Verhaftung gesorgt. Ein 24-jähriger Mann muss für mehr als ein Jahr in Haft.

von Thomas Werner  (tw)

Ist das „Pech“? Oder vielmehr die gerechte Strafe? Darüber lässt sich in einem neuen Fall vom Flughafen Köln/Bonn wohl trefflich diskutieren. Fest steht: Hier sorgte eine Flugumleitung für einen echten „Zufallstreffer“ der Bundespolizei!

Was war passiert? Eigentlich hätte der Wizz-Air-Flug (Billigfluggesellschaft aus Ungarn) mit der Flugnummer W4 5135 am Freitag (11. Januar 2025) den Flughafen Eindhoven (Niederlande) erreichen sollen. Das Flugzeug war kurz zuvor in der albanischen Hauptstadt Tirana abgehoben.

Mann wegen Diebstahls gesucht – dann kommt er über Umwege nach Köln/Bonn

Aber: Aufgrund der prekären Wetterverhältnisse, unter anderem sorgte Nebel in Eindhoven für Probleme rund um die Landebahn am Flughafen, musste der Flug umgeleitet werden – zum Airport nach Köln/Bonn.

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Dass die Fluggäste deshalb deutschen Boden betreten mussten, war für die meisten Reisenden einfach nur ärgerlich – wohl für niemanden aber so sehr wie für einen 24-jährigen Mann an Bord. Denn: Er war vom Amtsgericht Herford zur Festnahme wegen Diebstahls ausgeschrieben und hatte noch eine lange Haftstrafe zu verbüßen. Hätte er Deutschland nicht wieder betreten, hätte er die Strafe aber womöglich niemals antreten müssen.

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So jedoch wurden die Einsatzkräfte der Bundespolizei in Köln/Bonn bei der Einreisekontrolle auf ihn aufmerksam. Die Folge: Der Mann wurde noch vor Ort verhaftet und anschließend in die Justizvollzugsanstalt Siegburg zur Strafvollstreckung gebracht – 411 Tage Haft hat er nun noch vor sich.

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Die Reaktion des Mannes sprach vor Ort offenbar Bände: „Er gab an, nicht nach Deutschland reisen zu wollen, da er Kenntnis von der Fahndungsausschreibung hatte“, erklärt ein Sprecher der Bundespolizei. „Pech für den 24-Jährigen und ein etwas glücklicher Fahndungserfolg für die Bundespolizei.“