Eine kuriose Ausrede konnte einen 26-Jährigen am Flughafen Köln/Bonn nicht retten. Der verbotene Gegenstand in seinem Rucksack hat nun Folgen.
„Das war meine Mama“Mann (26) am Flughafen Köln/Bonn gestoppt – Gegenstand musste sofort raus

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Am Flughafen Köln/Bonn ist ein Mann mit einem gefährlichen Gegenstand im Rucksack gestoppt worden. Das Symbolfoto wurde im August 2024 aufgenommen.
Erst ins Visier geraten – und dann um keine Ausrede verlegen! Das galt am Dienstag (11. März 2025) für einen Mann, der am Flughafen Köln/Bonn kurzzeitig an der Ausreise gehindert wurde.
Die Bundespolizei berichtet am Mittwoch (12. März) über den kuriosen Fall. Demnach wollte der 26-Jährige von Köln/Bonn aus nach Ankara (Türkei) ausreisen, als er an der Luftsicherheitskontrolle aufgehalten wurde.
Mann auf dem Weg in die Türkei gestoppt – kuriose Ausrede
„Dem Luftsicherheitskontrollpersonal war im Handgepäck ein ungewöhnlicher Gegenstand aufgefallen“, erklärt ein Bundespolizei-Sprecher. „Die zur Nachkontrolle hinzugerufenen Beamten der Bundespolizei überprüften den Gegenstand genauer.“
Dabei wurde schnell klar: Äußerlich als gewöhnliche Taschenlampe zu erkennen, stellte sich bei genauerer Betrachtung heraus, dass es sich bei dem Gegenstand um einen getarnten Elektroschocker handelte.
Die Rechtslage in solchen Fällen ist klar: Diese Art von getarnten Waffen sind verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz und grundsätzlich nicht erlaubt.
Allerdings gab der 26-Jährige an, von dem Gegenstand nichts zu wissen – mit einer kuriosen Ausrede. „Meine Mama hat den Rucksack gepackt“, soll er sinngemäß gesagt haben.
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Erst vor wenigen Tagen war das Urteil gegen einen 24-Jährigen gefallen, der am Flughafen Köln/Bonn geschnappt worden war. Er soll fast 1700 Krypto-Dollar an den IS geschmuggelt haben.
Ob ihm diese Version der Geschichte langfristig weiterhilft? Der Fall hat nämlich juristische Folgen. Der Elektroschocker wurde von der Bundespolizei sichergestellt. Den Mann erwartet nun eine Strafanzeige nach dem Waffengesetz sowie eine Ordnungswidrigkeitsanzeige nach dem Luftsicherheitsgesetz. Im Anschluss wurde ihm die Weiterreise in die Türkei gestattet.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei darauf hin, dass das Mitführen verbotener Gegenstände in die Luftsicherheitskontrolle eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen kann. Fluggäste werden gebeten, sich vor Antritt der Flugreise über die geltenden Richtlinien zu informieren.